- Von Oliver Lepold
- 15.11.2021 um 10:59
Lebens- und Berufswege sind vielfältig. Galt der Staatsdienst früher einmal als das ultimative Ziel in Form eines lebenslangen sicheren Arbeitsplatzes, enden heute nicht wenige Beamtenkarrieren vorzeitig – und nicht nur aus Krankheitsgründen. Ein Finanzbeamter zum Beispiel findet nach seiner Ausbildung und einigen Jahren im Amt, dass eine Berufstätigkeit in der freien Wirtschaft ihm größere Entfaltungsmöglichkeiten bietet. Oder eine Lehrerin zieht zu ihrem Ehemann in ein anderes Bundesland und lässt sich dort im Schuldienst anstellen. In beiden Fällen erfolgt eine Entlassung aus dem Beamtenstatus.
Das hat natürlich Konsequenzen auf Altersvorsorge, Krankenversicherung und nicht zuletzt auf die Absicherung der Arbeitskraft. So werden die scheidenden Beamten üblicherweise in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. In manchen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern, Hessen und Baden-Württemberg können sie ebenso wie bei einer Tätigkeit für den Bund – unter bestimmten Voraussetzungen wie einer Dienstzeit von mindestens sieben Jahren – stattdessen einen Antrag auf ein Altersgeld stellen. Basis dafür sind ihre bis zum Wechsel erworbenen Ansprüche. Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung gilt natürlich auch bei einem Berufswechsel weiter.
Was ist eine echte DU-Klausel?
Die Tücken der Gesundheitsfragen
Wann ein Beamter dienstunfähig versus berufsunfähig ist
DU-Klausel kommt nicht mehr zur Anwendung
Aber viele Beamte verfügen über eine private BU-Versicherung mit speziellen Bedingungen für Beamte, wie zum Beispiel der Dienstunfähigkeitsklausel. So genügt bei einer echten DU-Klausel die Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn aus gesundheitlichen Gründen und das amtsärztliche Zeugnis, damit der Leistungsfall anerkannt wird. Der Versicherer verzichtet dann auf eine eigenständige Prüfung des Leistungsantrags. Fällt der Beamtenstatus bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft weg, kann die DU-Klausel jedoch nicht mehr angewendet werden – nun zählt die Definition für Berufsunfähigkeit und das jeweilige Bedingungswerk.
Ein Wechsel der BU-Anbieters oder eine Nachversicherung gehen oftmals mit einer neuen Gesundheitsprüfung einher, hier sind oftmals Aufschläge oder Ausschlüsse nicht zu vermeiden. Es ist daher vorteilhaft, dass die bestehende BU auch ohne die speziellen Beamten-Bedingungen immer noch ausreichend leistungsstark und flexibel ausfällt. Und zudem auch lange genug gilt: Denn das Endalter eines Vertrags für Beamte wird oftmals niedriger als 67 gewählt, da die Pensionsansprüche durch den Dienstherrn in den letzten Jahren der Laufbahn häufig bereits ausreichend hoch sind. Bei der gesetzlichen Rente ist das oft nicht der Fall, eine große Versorgungslücke droht bei Krankheit oder Unfall. Auch können dann Teilzeit-, Umorganisations- oder Arbeitsunfähigkeitsklauseln bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft dann im Fall einer Berufsunfähigkeit eine große Rolle spielen.
Vermittler sollten daher bei der Beratung zur Arbeitskraftabsicherung von angehenden Beamten und bereits auf Lebenszeit verbeamteten Kunden immer vorausschauend agieren und alle Eventualitäten im Blick haben.
Matthias Helberg
Vor 3 JahrenKleine Korrektur: In der Berufsunfähigkeitsversicherung zeichnet sich eine Nachversicherung gerade dadurch aus, dass keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist.
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Vor 3 JahrenKleine Korrektur: In der Berufsunfähigkeitsversicherung zeichnet sich eine Nachversicherung gerade dadurch aus, dass keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist.