- Von Oliver Lepold
- 06.12.2021 um 09:01
Pfefferminzia: Wie gehen Sie bei der Beratung eines Beamten oder eines Beamtenanwärters grundsätzlich vor?
Guido Lehberg: Zunächst nehme ich das Risiko auf, sprich die Art der beruflichen Tätigkeit, den Gesundheitszustand und eventuelle Freizeitrisiken. Dann werden Fragen zum Einkommen und Dienstgrad geklärt und inwieweit der Beamte von seinem Dienstherrn versorgt wird. Daraus ergibt sich dann, welcher Versicherungsschutz zu welchen Bedingungen möglich ist.
An welcher Stelle im Beratungsprozess kommt die Dienstunfähigkeitsklausel ins Spiel?
Bereits ganz zu Beginn, allerdings ist die Relevanz unterschiedlich. Die Notwendigkeit einer DU-Klausel lässt umso mehr nach, je höher der Rang des Verwaltungsbeamten ist. Da diese Beamten kaum auf andere Dienststellen verwiesen werden können, reicht meist eine normale BU ohne DU-Klausel vollkommen aus. Bei Berufsanfängern ist das natürlich anders. Hier ist es immer sinnvoll, auf eine DU-Klausel zu achten.
„Die Kernfrage lautet: Wie ist die Prognose für die Zukunft?“
„DU-Klauseln führen zur Beweislastumkehr zugunsten des Versicherten“
„Erhebliche Deckungslücken für Beamte im gehobenen und höheren Dienst“
Das heißt, bestehende Verträge ohne DU-Klausel sollten nicht unbedingt dahingehend erweitert werden?
Falls der Beamte bereits über eine BU verfügt, würde ich den Vertrag nicht ändern, nur um eine DU-Klausel zu ergänzen. Ein Beamter verfügt ja über das gleiche Leistungsversprechen vom Versicherer, ob mit oder ohne DU-Klausel. Er wird im BU-Leistungsfall dahingehend geprüft, inwieweit er seine konkrete Tätigkeit noch ausüben kann. Der Vorteil einer guten DU-Klausel ist natürlich, dass keine Zweitmeinung benötigt wird und der Versicherer den BU-Fall anerkennt, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit erklärt. In der Praxis sind viele Beamte aber deutlich früher berufs- als dienstunfähig, weil Dienstherren oft längere Krankheitsphasen abwarten und eine Verweisung auf ein anderes Amt prüfen, bevor sie die DU erklären. Nach sechs Monaten Ausfall kann der Betroffene aber bereits den BU-Fall prüfen lassen.
Wird die DU-Klausel von Versicherern nicht etwas zu hoch angepriesen angesichts dieser Tatsache?
Nein, denn wenn der Beamte krank, aber noch nicht dienstunfähig ist, entsteht ihm kein Verlust, da er die vollen Bezüge erhält. Ob er dann bereits die zusätzliche Leistung aus dem BU-Vertrag benötigt, kann nur individuell beantwortet werden. Zudem wirkt die Möglichkeit des Verzichts auf die Leistungsfallprüfung durch den Versicherer über die DU-Klausel oftmals entlastend, denn viele Versicherte sind extrem belastet in dieser Situation. Daher kann man keinesfalls pauschal sagen, dass die DU-Klausel obsolet ist.
Welche weiteren Kriterien sind entscheidend für die Auswahl des passenden BU-Tarifs?
In erster Linie die grundsätzliche Versicherbarkeit des Kunden, die Versicherungsgesellschaft muss daher eine vernünftige Risikoprüfung aufweisen. Damit meine ich nicht, dass dort alle Anträge einfach durchgewunken werden. Der Versicherer muss das Risiko vernünftig beurteilen, er darf weder zu hart noch zu lasch sein. Falls eine Gesellschaft zu rigoros in der Prüfung ist, führt das dazu, dass auf Dauer Kunden und auch Vermittler oftmals nicht mehr alle Risiken angeben, aus Angst nicht versichert zu werden. Diese Gesellschaft kauft sich übermäßiges Risiko durch ihre Antragsprüfungspolitik ein. Falls sie aber zu locker prüft, erwarte ich später Schwierigkeiten bei der Leistungsprüfung, denn dadurch werden einfach zu viele Leistungsfälle generiert. Ein weiterer Punkt ist, ob man bei Abschluss schon damit rechnen kann, dass der Beamtenstatus nicht bis zum Ruhestand erhalten bleibt.
Wann ist das der Fall?
Bei jungen Menschen können Sie unmöglich 40 Jahre Berufslaufbahn überblicken. In bestimmten Bereichen, etwa bei der Polizei, sind die Belastungen hoch. Lehrer wiederum können später auch in angestellter Form in ihrem Beruf arbeiten. Immer wichtig ist hier ein Endalter von 67 und ausreichende Möglichkeiten der Nachversicherung, damit bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft die BU-Rente adäquat erhöht werden kann.
Wie gehen Sie bei Vorerkrankungen Ihrer Kunden vor?
Neben der bereits erwähnten vernünftigen Risikoprüfung muss auch die Risikovoranfrage mit Bedacht abgefasst werden. Der Vermittler muss den Risikoprüfer in die Lage versetzen, eine vernünftige Entscheidung möglichst zu Gunsten seines Kunden zu treffen. Ich beschriebe jeweils die Umstände ausführlich und lege entsprechende Belege von Ärzten bei. Wenn insbesondere weniger ernste Krankheitsbilder wie Rückenschmerzen klar beschrieben werden, kann der Risikoprüfer diese besser beurteilen. Bei oberflächlichen Angaben kommt es sonst viel häufiger zu Ausschlüssen! Ich stelle zudem eine Risikoanfrage gleichzeitig bei drei, maximal vier Gesellschaften und mache dies auch transparent. Die Gesellschaften können dann die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass sie den Vertrag erhalten und geben sich mehr Mühe, das ist meine Erfahrung.
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