- Von Redaktion
- 29.01.2018 um 10:40
Und auch ein weiterer Punkt ist wichtig, berichtet Makler Herbring: Im Gegenzug zur Steuer- und Sozialabgabenbefreiung der Beiträge, „ist die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall gegenüber einer privaten Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe zu besteuern“, so der Experte. Zudem müssten aus der Rente einer betrieblichen BU auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Herbring: „Im Vergleich zur privaten BU-Rente bleiben je nach Gesamteinkommen im BU-Fall bis zu 20 Prozent weniger Netto-Rente übrig.“
Worauf sollten Makler achten, wenn es um die Auswahl eines bestimmten BU-Anbieters geht? „Der Versicherer muss zunächst einmal zum Unternehmen passen“, sagt Moritz Fehling, Senior-Berater bei G.A. Droege & Sohn Consulting. „Ist beispielsweise der Großteil der Mitarbeiter eines Unternehmens über 50 Jahre alt, können einige Gesellschaften nicht angeboten werden, da sie ab 50 Jahren eine volle Gesundheitsprüfung verlangen.“
Bloß keinen Neid in der Belegschaft schüren
Auch auf die möglichst einheitliche Einstufung der Mitarbeiter in wenige Berufsgruppen achten Fehling und seine Kollegen. Ansonsten würde die Beratung in Gruppen schwierig, und ein gewisser Neid unter der Belegschaft könne entstehen, berichtet der Berater aus der Praxis. „Für uns spielt zusätzlich die Leistungsbereitschaft der Versicherer eine entscheidende Rolle und die Prozesse, die im Hintergrund bei Abschluss und Leistung ablaufen“, so Fehling weiter. „Denn was nützt der günstigste Versicherer, wenn er nicht zahlt? Nichts.“
Nun kommt es im Berufsleben natürlich auch mal zu einem Jobwechsel. Was passiert dann mit dem betrieblichen BU-Vertrag? „Im Rahmen der versicherungsvertraglichen Lösung geht die Versicherungsnehmerstellung bei Ausscheiden auf den Arbeitnehmer über“, erklärt Sandra Spiecker, Expertin für betriebliche Altersversorgung bei HDI. Heißt: Der Mitarbeiter nimmt die Police mit. Anschließend kann der neue Arbeitgeber in den Vertrag eintreten. Spiecker: „Alternativ kann der Arbeitnehmer den Vertrag privat weiterführen. Bestehende Sonderkonditionen bleiben dabei erhalten.“
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