- Von Juliana Demski
- 22.06.2022 um 15:31
Die durchschnittliche Höhe der Bruttorentenbeträge in der Erwerbsminderungsrente hat sich seit 2013 um rund 52 Prozent erhöht. Das meldete die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) am Mittwoch. Lagen die durchschnittlichen Bruttorentenbeträge bei den Erwerbsminderungsrenten 2013 noch bei 678 Euro, so sind sie im Jahr 2021 auf 1.028 Euro gestiegen.
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„Positive Entwicklung“
Grund für diese „positive Entwicklung“ sei neben den jährlichen Rentenanpassungen die Ausweitung der Zurechnungszeit seit 2014, heißt es in einer Mitteilung. Diese seien in den vergangenen Jahren mehrfach verlängert worden.
Dadurch seien Erwerbsgeminderte, die erstmals eine Rente bekämen, nun so gestellt, als hätten sie bis zum Erreichen des regulären Rentenalters mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet, führt die DRV Bund weiter aus. Außerdem wirkten sich Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mehr rentenmindernd aus.
„Die Zahlen machen deutlich, dass die bisherigen Reformen gewirkt haben“, erklärte Uwe Hildebrandt, Vorsitzender der Bundesvertreterversammlung der DRV Bund.
Weitere Reformen verabschiedet
Gut zu wissen: Am 3. Juni 2022 hatte der Bundestag zudem weitere Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten verabschiedet. Mit ihr sollen Erwerbsgeminderte, deren Renten zwischen 2001 und 2018 begonnen haben, ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zu ihren Renten erhalten.
Menschen erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können – und zwar bezogen auf alle Tätigkeiten, die der Arbeitsmarkt hergibt. Die Überprüfung durch die Rentenversicherung erfolgt anhand ärztlicher Unterlagen und womöglich weiterer Gutachten. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung werden gewährt, wenn die Antragsteller wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.
Dies glaubhaft nachzuweisen, erweist sich in der Praxis oft als schwierig – so zeigen Statistiken aus der Zeit vor der Reform, dass gut jeder zweite Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird.
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