- Von Andreas Harms
- 31.08.2022 um 08:40
Vor einigen Jahren nennt der Lärmforscher Peter Becker lautstarke Zahlen. Bis zu 80 Dezibel könne der Lärm in Schulklassen erreichen, berichtet der Mann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Das entspricht etwa einer Hauptverkehrsstraße oder einem kräftigen Staubsauger. Ab 65 Dezibel Dauerschall steigt das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten und ab 85 müssen Arbeitgeber laut Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung dafür sorgen, dass ihre Leute Gehörschutz tragen.
Die Knackpunkte in der Beratung von Beamten
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel – was ist das eigentlich?
„DU-Klauseln führen zur Beweislastumkehr zugunsten des Versicherten“
Über 2 Millionen Beamte gibt es derzeit in Deutschland. 762.000 von ihnen arbeiten in Schulen oder bilden anderweitig andere Menschen aus. Und jedes Jahr scheiden tausende von ihnen aus dem Arbeitsleben aus, weil sie es nicht bis zur Pension schaffen. Ihr Dienstherr – was für ein Wort! – erklärt sie für dienstunfähig und schickt sie vorzeitig in den Ruhestand. 60.320 Beamte – Richter und Soldaten mit eingeschlossen – bezogen im Jahr 2020 zum ersten Mal das sogenannte Ruhegehalt, 9.690 von ihnen vorzeitig. Mit 2.180 arbeiteten davon wiederum die meisten in Schulen, und von denen waren 180 nicht einmal 45 Jahre alt. Dass das insgesamt eine eher kleine Zahl ist, dürfte diesen 180 ehemaligen Lehrern nicht helfen.
Hand in der Kreissäge – dienstunfähig
„Die Psyche ist der häufigste Grund, dienstunfähig zu werden“, stellt der auf Beamte spezialisierte Rechtsanwalt Michael Else fest. „Lehrer stehen unter besonderem Stress, genau wie so viele andere Beamte, die direkten Kontakt zu anderen Menschen haben und ihre Arbeit im Kopf immer mit nach Hause nehmen.“ Vollzugsbeamte treffe es ebenfalls oft, aber auch Quereinsteiger aus der Wirtschaft, die an den festgefahrenen Strukturen im Beamtentum zerbrechen. Es können aber auch ganz einfach Unfälle sein. So berichtet Else von einem Lehrer für Holztechnik, der mit der Hand in die Kreissäge geriet. Er konnte einerseits mit dieser Hand nicht mehr arbeiten, andererseits konnte er das Geräusch von Kreissägen von da an nicht mehr ertragen.
Wenn so etwas einen Beamten aus dem Dienstleben wirft, greift ein sehr typisch deutscher Mischmasch aus Gesetzen, Sonderregeln, Ländersachen und Paragrafen. Das alles hier gänzlich zu behandeln, würde den Rahmen sprengen. Deshalb nur einigen gemeinsame Nenner: Ist der Beamte noch in der Ausbildung oder hat er die ersten fünf Jahre Dienstzeit als sogenannte Wartezeit noch nicht überstanden, bekommt er auch kein Ruhegehalt und hat höchstwahrscheinlich ein Geldproblem.
Das Ruhegehalt indes errechnet sich aus einer komplizierten Formel, die die bisherige Dienstzeit, das aktuelle Gehalt plus dauerhafte Zulagen, die noch ausstehenden Dienstjahre und dann wieder einen Abschlag enthält. Zur Dienstzeit gesellen sich noch Wehr(ersatz)dienst, Teile Studium und Ausbildung sowie die Elternzeit hinzu. Kleine Faustregel: Das Ruhegehalt in Prozent von Gehalt und Zulagen steigt jedes Jahr um 1,127 Prozentpunkte. Es liegt aber bei mindestens 35 und höchstens 71,75 Prozent beziehungsweise etwa 1.800 Euro brutto in absoluten Zahlen. Wem das reicht, der muss sich auch nicht zusätzlich versichern.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren