- Von Andreas Harms
- 09.01.2025 um 15:54
Die Frage war durchaus berechtigt: Mischen HDI und die Bayerische die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) auf, indem sie auf die konkrete Verweisung verzichten?
Bei der Rating-Agentur Franke und Bornberg zeigt man sich nun erleichtert und meldet: Die Zeitenwende blieb aus. Und das sei eine gute Nachricht für Verbraucher und den Markt, heißt es weiter (BU-Ratings von Franke und Bornberg gibt es hier).
Kurzer Hintergrund: Durch die konkrete Verweisung braucht der BU-Versicherer die Rente dann nicht mehr zu zahlen, sobald der Kunde wieder eine sozial und finanziell mit dem früheren Beruf vergleichbare Tätigkeit ausübt. Das heißt im Umkehrschluss: Wer darauf verzichtet, zahlt auch dann weiter die BU-Rente, wenn der Kunde längst wieder in Lohn und Brot steht.
60 Prozent der BU-Versicherungen erfüllen die Marktstandards
BU-Versicherer sind finanziell überwiegend stabil – noch
Franke und Bornberg lobt BU-Versicherungen im Rating 2024
Der HDI verzichtet bei allen neuen Verträgen der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung „Ego Top BU“ auf die konkrete Verweisung. Bei der Bayerischen bekommt man das im Tarifbaustein Prestige gegen Aufpreis (Mehr dazu lesen Sie hier).
Wenngleich der eine oder andere Marktbeobachter das als frischen Impuls betrachtet, Franke und Bornberg gehört jedenfalls nicht dazu. Man sieht dort die Balance zwischen Versicherbarkeit und Solidität beeinträchtigt. Und auf die konkrete Verweisung zu verzichten, übertrete die Linie zwischen Versicherungsschutz und sinnlosen Geschenken an einzelne Versicherte.
„Stabilität und Risikobewusstsein im Markt.“
Umso mehr freuen sich die Analysten, dass HDI und Bayerische keine branchenweite Welle losgetreten haben. Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg, meint: „Die Entscheidung der meisten Versicherer, an der konkreten Verweisung festzuhalten, unterstreicht die Bedeutung von Stabilität und Risikobewusstsein im Markt.“
Stattdessen hat man branchenweit etwas anderes beobachtet: Die Überschussbeteiligung sinkt um etwa 0,75 Prozentpunkte – was auch auf die BU-Rente im Leistungsfall drückt. Wobei das nur der grobe Trend ist, die einzelnen Abstriche können abweichen. Als Beispiele für weniger stark sinkende Überschüsse nennt Franke und Bornberg:
- Universa mit minus 0,25 Prozentpunkte
- Hannoversche mit minus 0,45 Prozentpunkten
- Ergo mit minus 0,30 Prozentpunkten
Und warum sinken die Überschüsse? Weil der Höchstrechnungszins seit Jahresbeginn um 0,75 Prozentpunkte höher liegt als zuvor, nämlich bei 1,0 Prozent. Lebensversicherer und damit auch BU-Versicherer erwirtschaften ja jedes Jahr einen Überschuss. Davon ziehen sie aber den Höchstrechnungszins ab – übrig bleibt jener Überschuss, den der Versicherer auch auf die BU-Renten packt. Wohlgemerkt: Der Höchstrechnungszins ist nicht das Einzige, das den Überschuss beeinflusst. Es gibt noch weitere Variablen.
Hinzu kommen weitere kleine Trends in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die man bei Franke und Bornberg beobachtet hat:
- Versicherer heben bei Kleinbetrieben die Grenze an, bis zu der sie darauf verzichten, die Umorganisation zu prüfen. Sie steigt von fünf auf zehn Mitarbeiter
- Bei Selbständigen verzichten Versicherer zunehmend darauf, die Umorganisation zu prüfen, wenn mindestens 90 Prozent der Arbeitszeit auf kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten entfallen – unabhängig von der Berufsausbildung. Das war bisher meist nur für Akademiker vorgesehen, wird nun aber auf eine breitere Zielgruppe ausgeweitet
- Mehr Versicherer erkennen die BU automatisch an, wenn die gesetzliche Rentenversicherung eine (volle) Erwerbsminderung feststellt. Das verkürzt die Leistungsprüfung
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