- Von Juliana Demski
- 06.11.2017 um 13:08
Carsten Linnemann, Chef der CDU-Mittelstandsvereinigung, hat sich dagegen ausgesprochen, dass Verbraucher, die sich für eine bAV entscheiden gleich zweimal zur Kasse gebeten werden – einerseits, indem sie beim Aufbau der Altersvorsorge Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten haben, das Gleiche passiert nochmal, wenn die Rente bezogen wird.
Deutsches Altersvorsorgesystem im oberen Mittelfeld
Das ändert sich 2018 für Verbraucher
„Die doppelte Krankenkassen-Verbeitragung von Betriebsrenten ist für die Betroffenen ein großes Ärgernis und gehört abgeschafft“, fordert CDU-Politiker Linnemann in der Rheinischen Post. „Sie schadet der Idee der privaten Vorsorge. Wer privat vorsorgt, muss signifikant mehr haben als derjenige, der nicht vorsorgt.“
Aber von vorn:
Seit 2004 müssen Arbeitnehmer, die über ihren Arbeitgeber in eine Direktversicherung einzahlen und damit eine Betriebsrente oder eine Lebensversicherung ansparen, im Zuge der Auszahlung den vollen Krankenkassenbeitrag, also Arbeitgeber – und Arbeitnehmeranteil, entrichten.
Aktuell sind das durchschnittlich insgesamt 15,7 Prozent: 7,3 Prozent Arbeitgeber-Anteil und 8,4 Prozent Arbeitnehmer-Anteil. Manche Betroffenen zahlen auch während der Ansparphase Kassenbeiträge, berichtet die Rheinische Post.
Nur eine monatliche Sparsumme von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ist davon ausgenommen – aktuell liegt diese bei 254 Euro (nicht 174 Euro, wie zuvor genannt – Anmerkung der Redaktion).
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, hat zur Enttäuschung vieler Marktbeobachter einen Bogen um dieses Thema gemacht.
Linnemann sieht vor allem die Niedrigzinsphase als ausschlaggebenden Punkt, der für eine abermalige Reform spricht. „Wenn wir da nicht gegensteuern, werden wir in den nächsten Jahren eine gesellschaftliche Debatte erleben, die sich gewaschen hat“, so der CDU-Mann.
Eine Rentenkommission müsse her.
Aber ob die auch kommt, weiß noch keiner in der Jamaika-Koalition so richtig. Die Union ist aber dafür. Laut Linnemann müsste sie sich aber nicht nur mit „kurzfristigen Korrekturen“ beschäftigen. „Auch die Frage nach einer langfristigen Ausrichtung des Systems“ müsse für die Kommission im Raum stehen.
Eine weitere Möglichkeit wären außerdem die Deutschlandfonds – ein schwarz-grünes Konzept:
Hier soll private Vorsorge wie die Riester-Rente nicht mehr ausschließlich über private Versicherungsunternehmen erfolgen, sondern auch über ein staatliches Modell.
Linnemann dazu: „Ich bin dafür offen, den Deutschlandfonds zu prüfen. Bei vielen Riester-Verträgen ist auffällig, dass die Abschluss- und Verwaltungsgebühren die staatlichen Zuschüsse komplett aufzehren.“
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