- Von Redaktion
- 12.05.2016 um 09:23
Pfefferminzia: Sie haben eine Lebensstandardversicherung gestartet. Was verbirgt sich dahinter?
Marcel Lütterforst: Mit der Lebensstandardversicherung allsafe lavida haben wir unser Angebot um ein Produkt aus der Sparte „Funktionelle Invalidität“ erweitert. Neben einem Unfall kann auch eine Krebserkrankung, Pflegebedürftigkeit, der Verlust von Grundfähigkeiten oder die Erkrankung eines Organs den Lebensstandard erheblich einschränken. Hier bietet allsafe lavida mit einer monatlichen Rentenzahlung Schutz.
Die Versicherung ist nicht nur eine Absicherung für den „worst case“, sie leistet auch schon in minderschweren Fällen. Warum war Ihnen dieser Punkt wichtig?
Es gibt einen klaren Bedarf an Absicherung von minderschweren Fällen, da diese bereits zu einer deutlichen Einschränkung des Lebensstandards führen können. Als Beispiel ist hier ein Herzinfarkt zu nennen.
Mit allsafe lavida ist es uns gelungen, dass dreimal mehr Kunden nach einem Herzinfarkt eine lebenslange Rente erhalten, als es in einer herkömmlichen funktionellen Invaliditätsversicherung üblich wäre.
Durch diese Rentenzahlung könnte unser Kunde in solch einem Fall beruflich kürzer treten, ohne eine finanzielle Einschränkung seines Lebensstandards erfahren zu müssen. Dieser Ansatz findet sich in allen Bereichen von allsafe lavida wieder.
Das Thema Krebs ist bei Ihrem Produkt besonders umfangreich abgedeckt. Welche Gedanken stehen dahinter?
Noch kann nicht jeder Krebspatient dauerhaft geheilt werden. Verbesserungen bei Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung haben jedoch dazu beigetragen, dass die Krebssterblichkeit seit Jahrzehnten zurückgeht.
Umso wichtiger ist es, dass bei einer Krebserkrankung ab dem Stadium/Grad III eine lebenslange Rentenzahlung erfolgt und diese nicht – wie marktüblich – nach 36 Monaten endet. Durch die Wahl unseres Best-Bausteins 3 in allsafe lavida, erfolgt eine lebenslange Rentenzahlung bei Krebserkrankungen ab dem Stadium/Grad III.
Somit geben wir unseren Vertriebspartnern die Möglichkeit, ihren krebskranken Kunden nach Ablauf von 36 Monaten nicht erklären zu müssen, dass sie keine Rente mehr erhalten. Diese Menschen sind nach dieser Zeit nämlich oft immer noch krebskrank und weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen.
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