- Von Juliana Demski
- 24.09.2018 um 17:02
Eine ungesunde Körperhaltung ist aus Sicht der Berufstätigen in Deutschland die größte Gefahr für die eigene Arbeitskraft (43,3 Prozent). Unter den Büroarbeitern sind sogar 49,4 Prozent dieser Ansicht. Das zeigt eine aktuelle Studie der Gothaer Versicherung in Kooperation mit dem Institut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.).
Am zweithäufigsten nennen die befragten Berufstätigen Überforderung durch hohen Leistungsdruck als einen Risikofaktor für ihre Berufstätigkeit (36,1 Prozent). Insbesondere Personen aus den Bereichen Wissenschaft, Unterricht und Beratung klagen darüber (46,8 Prozent). Ähnlich antworten Berufstätige aus medizinischen Berufen (41,5 Prozent).
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So denken Berufstätige über Verlust von Grundfähigkeiten
Weiter ergab die Studie, dass gutes Sehvermögen und ein klarer Verstand für die Befragten die wichtigsten Grundfähigkeiten darstellen, um ihren Beruf ausüben zu können. So sehen sich die meisten von ihnen außerstande, weiter zu arbeiten, wenn sie nicht mehr oder kaum noch sehen (65,4 Prozent) oder nicht mehr klar denken können (64,5 Prozent). Auch ein Verlust der Sprechfähigkeit (54,9 Prozent) oder des Hörvermögens (49,9 Prozent) sehen die Bundesbürger als fatal an.
Berufliches Aus aufgrund psychischer Krankheiten
Psychische Erkrankungen sieht jeder zweite Berufstätige als Risiko, seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Besonders schlimm schätzen dies Berufstätige aus den Bereichen Wissenschaft, Unterricht, Beratung sowie Personen in medizinischen Berufen ein.
An zweiter Stelle nennen 47,3 Prozent aller Befragten Unfälle als berufsgefährdendes Risiko. Diese Auffassung ist besonders im produzierenden Gewerbe (63,5 Prozent) vertreten. Darauf folgen Nervenerkrankungen (44,7 Prozent) und Erkrankungen im Skelett- und Muskelbereich (43,8 Prozent).
Erwerbsunfähigkeit nicht ausreichend abgesichert
So groß die Sorgen der Deutschen auch sein mögen – ausreichende Absicherung ist bisher selten vorhanden. Fast die Hälfte der Befragten (43,6 Prozent) versucht, den Verlust der Arbeitskraft mit der Krankenversicherung abzusichern. „Damit wird der Vorsorgebedarf verfehlt, denn ausfallende Arbeitsentgelte können so nicht dauerhaft abgesichert werden“, sagt Maike Gruhn, Leiterin Produkt- und Innovationsmanagement bei der Gothaer.
„Die erste Lücke entsteht nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Denn die anschließende Krankengeldzahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung, die für 72 Wochen erfolgt, gleicht nur circa 80 Prozent des Nettolohnes aus. Die zweite Lücke ergibt sich bei einer weiter andauernden Krankheit, denn die Erwerbsminderungsrente durch die gesetzliche Rentenversicherung zahlt noch weit weniger als das Krankengeld“, so Gruhn.
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