Eine Frau niest in ein Taschentuch: Wer krankgeschrieben ist, darf unter Umständen auch ins Kino oder Restaurant. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 05.09.2017 um 15:51
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:35 Min

Krank ist jeder mal. Was aber darf man, wenn der Arzt einen von der Arbeit freistellt? Sport, Einkaufen oder gar Kino? Hier gibt’s die Details.

Bald heißt es wieder: Erkältungszeit. Wer dann im Bett sitzt und vom Arzt krankgeschrieben wurde, weiß oft nicht, was er rechtlich gesehen in dieser Zeit tun darf. Die Arag hat es auf ihrer Internetseite zusammengefasst. Hier ein Überblick.

Einkaufen

Der Gang zum Supermarkt oder zur Apotheke ist trotz einer Grippe oft unvermeidlich. Wer aber die freie Zeit nutzt, um ein Kleid für die nächste Party zu kaufen, riskiert eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall kann es auch zur Kündigung kommen.

Kino und Freizeit

Klingt komisch, ist aber wahr: Sofern es nicht schadet oder den Krankheitszustand verschlimmert, darf ein Arbeitnehmer auch ins Kino gehen – schlichtweg seine Freizeit so gestalten, wie er will. Beispiel: Mit einer verstauchten Hand macht es keinen Unterschied, ob man auf der eigenen Couch oder im Kinosaal sitzt.

Sport

Auch hier kommt es auf die Diagnose an. Klar, Bettruhe heißt Bettruhe – doch in manchen Fällen kann Bewegung auch zur Besserung führen. Hier sollte aber immer der Arzt das letzte Wort haben.

Arbeiten

Manchmal zeigt man sich seinen Kollegen gegenüber solidarisch und hilft trotz Krankheit mit. Man befindet sich hier allerdings schnell in einer rechtlichen Grauzone, berichtet die Arag. Denn ein kranker Arbeitnehmer ist stets in der Pflicht, so schnell wie möglich gesund zu werden. Und dazu gehört oft Ruhe.

Urlaub

Wer beispielsweise an Asthma leidet, darf ruhig an die Nordsee fahren und kräftig durchatmen. Ballermann ist aber nicht vertretbar – es geht wie immer um die schnelle Genesung. Auch hier gilt aber: Immer den Arzt fragen!

Krank im Urlaub

Wer nachweislich während seiner genommenen Urlaubszeit krank wird, kann diese Tage erneut verwenden und in einer Zeit einsetzen, in denen er tatsächlich gesund ist. In so einem Fall muss ein Arbeitnehmer seinen Chef aber so früh wie möglich informieren.

Personalgespräch

Manchmal bestellt einen der Chef zu einem wichtigen Gespräch ins Büro – auch während man krank ist. Das ist aber nur rechtens, wenn ein Aufschub unmöglich und der Kranke die einzige Möglichkeit ist, eine Dringlichkeit zu bearbeiten und aus der Welt zu schaffen. Meist ist aber auch dann nur ein Telefonat oder eine Nachricht drin. Persönliches Erscheinen darf er in den meisten Fällen nicht verlangen.

autorAutor
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content