- Von Juliana Demski
- 05.09.2017 um 15:51
Bald heißt es wieder: Erkältungszeit. Wer dann im Bett sitzt und vom Arzt krankgeschrieben wurde, weiß oft nicht, was er rechtlich gesehen in dieser Zeit tun darf. Die Arag hat es auf ihrer Internetseite zusammengefasst. Hier ein Überblick.
Risiko von Arbeitsunfällen sinkt
Ist man in der Elternzeit unfallversichert?
Arbeitsweg darf durchs Fenster führen, Abstecher zum Bäcker nicht versichert
Einkaufen
Der Gang zum Supermarkt oder zur Apotheke ist trotz einer Grippe oft unvermeidlich. Wer aber die freie Zeit nutzt, um ein Kleid für die nächste Party zu kaufen, riskiert eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall kann es auch zur Kündigung kommen.
Kino und Freizeit
Klingt komisch, ist aber wahr: Sofern es nicht schadet oder den Krankheitszustand verschlimmert, darf ein Arbeitnehmer auch ins Kino gehen – schlichtweg seine Freizeit so gestalten, wie er will. Beispiel: Mit einer verstauchten Hand macht es keinen Unterschied, ob man auf der eigenen Couch oder im Kinosaal sitzt.
Sport
Auch hier kommt es auf die Diagnose an. Klar, Bettruhe heißt Bettruhe – doch in manchen Fällen kann Bewegung auch zur Besserung führen. Hier sollte aber immer der Arzt das letzte Wort haben.
Arbeiten
Manchmal zeigt man sich seinen Kollegen gegenüber solidarisch und hilft trotz Krankheit mit. Man befindet sich hier allerdings schnell in einer rechtlichen Grauzone, berichtet die Arag. Denn ein kranker Arbeitnehmer ist stets in der Pflicht, so schnell wie möglich gesund zu werden. Und dazu gehört oft Ruhe.
Urlaub
Wer beispielsweise an Asthma leidet, darf ruhig an die Nordsee fahren und kräftig durchatmen. Ballermann ist aber nicht vertretbar – es geht wie immer um die schnelle Genesung. Auch hier gilt aber: Immer den Arzt fragen!
Krank im Urlaub
Wer nachweislich während seiner genommenen Urlaubszeit krank wird, kann diese Tage erneut verwenden und in einer Zeit einsetzen, in denen er tatsächlich gesund ist. In so einem Fall muss ein Arbeitnehmer seinen Chef aber so früh wie möglich informieren.
Personalgespräch
Manchmal bestellt einen der Chef zu einem wichtigen Gespräch ins Büro – auch während man krank ist. Das ist aber nur rechtens, wenn ein Aufschub unmöglich und der Kranke die einzige Möglichkeit ist, eine Dringlichkeit zu bearbeiten und aus der Welt zu schaffen. Meist ist aber auch dann nur ein Telefonat oder eine Nachricht drin. Persönliches Erscheinen darf er in den meisten Fällen nicht verlangen.
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