- Von Juliana Demski
- 08.03.2021 um 14:03
Die Rating-Agentur Assekurata hat sich mit dem Beratungsunternehmen „Biometrie Expertenservice“ zusammengetan und ein neues Verfahren zur Bewertung von Grundfähigkeitsversicherungen entwickelt. Dafür komme ein detailliertes Prüfraster zum Einsatz, „das insbesondere die Leistungsauslöser der Versicherung auf kundenfreundliche und praxistaugliche Formulierungen abtestet“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung.
„Grundfähigkeits-Versicherung ist meist nur eine Notlösung“
Das sind die Produkt-Trends in der Lebensversicherung
Für viele Lebensversicherer zählt diese Tarifsparte zu den aktuellen Hoffnungsträgern. Laut der aktuellen Assekurata-Marktstudie zu Überschussbeteiligungen und Garantien messen ihr knapp 80 Prozent der befragten Anbieter positive oder sehr positive Wachstumserwartungen für 2021 bei. Demgegenüber äußerte sich kein einziges Unternehmen negativ oder gar sehr negativ zu den Zukunftsperspektiven dieses Produktsegments.
Aber: Um bestehende Chancen im Neugeschäft zu nutzen und sich mit einem individuellen Angebot im Markt zu positionieren, überarbeiten derzeit viele Lebensversicherer ihre bestehenden Grundfähigkeitstarife oder führen neue ein. „Als Folge davon sind die Tarifstrukturen und Versicherungsbedingungen am Markt sehr unterschiedlich“, kommentiert Arndt von Eicken, Managing-Analyst bei Assekurata.
Zahl der versicherten Grundfähigkeiten allein, sagt noch nichts aus
Eine Grundfähigkeitsversicherung dient der finanziellen Absicherung bei Verlust bestimmter Fähigkeiten. Sie leistet, wenn der Versicherte infolge einer Krankheit oder eines schweren Unfalls körperlich so eingeschränkt ist, dass er eine fundamentale Fähigkeit verliert. „Die reine Anzahl an versicherten Fähigkeiten ist aber noch kein Qualitätsmerkmal“, so von Eicken weiter. „Vielmehr kommt es darauf an, dass die Auslöser, die zu einer Leistung des Versicherers führen, in den Bedingungen eindeutig, nachvollziehbar und praktikabel definiert sind.“
Zur Verdeutlichung erklärt Philip Wenzel, Geschäftsführer des Biometrie Expertenservice und Spezialist für die Absicherung biometrischer Risiken, das Beispiel der Tastaturbedienung als Nachweis für den Handgebrauch: „Eine Tastatur ist so konzipiert, dass sie mit allen zehn Fingern bedient werden kann. Ein Versicherer könnte für den Leistungsnachweis aber womöglich vorsehen, dass ein Kunde innerhalb von zehn Minuten weniger als fünf Wörter tippen kann. Die Anforderung an den Leistungsauslöser wäre für den Kunden dann unrealistisch hoch.“ Dies führe spätestens im Leistungsfall zu Irritationen, so Wenzel.
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