- Von Juliana Demski
- 08.03.2021 um 14:03
Aus Sicht der Experten wird man dem Profil einer Grundfähigkeitsversicherung ohnehin nicht gerecht, wenn man sie nur als bezahlbare (weil leistungsschwächere) Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung einordnet. „Ihrem Wesen nach hat die Grundfähigkeitsversicherung überhaupt keinen Bezug zum Beruf, sondern sieht dann eine monatliche Rentenzahlung vor, wenn bestimmte Alltagsfähigkeiten eingeschränkt sind“, klärt Arndt von Eicken auf. Damit könne sie auch Kosten auffangen, wenn ein Versicherter nicht im Arbeitsumfeld, sondern in der Freizeit gesundheitlich eingeschränkt ist.
Noch kein Standard am Markt in Sicht
Laut Assekurata sind die Versicherer weit entfernt von einem marktdeckenden Standard in Sachen Versicherungsbedingungen. Auch in den Prospektunterlagen seien häufig pauschale Schlagwörter zu finden, die einen universellen Versicherungsschutz suggerierten, aber keinen Rückschluss auf die eigentliche Qualität zuließen.
Das neue Bewertungsverfahren umfasst deshalb 50 Detailkriterien, die den folgenden zehn Hauptkriterien zugeordnet sind:
- Verlust der Grundfähigkeit
- Leistungsauslöser
- Leistungsbewertung
- Ausschlüsse und Wiedereinschlüsse
- Wechseloption
- Allgemeine Bestimmungen
- Leistungsarten
- Zahlungshilfen
- Besonderheiten und Erweiterungen
- Transparenz
Ein erstes Unternehmen hat sich dem Bewertungsverfahren bereits gestellt: die Dortmunder Lebensversicherung. Ihr neu aufgelegter Grundfähigkeitstarif „Plan D – Die 3“ erhielt hierbei die Note sehr gut (1,4). „Diese Tarifvariante zeichnet sich besonders durch den Baustein „Die Arbeit“ aus. Hierbei wird eine echte Möglichkeit zur Arbeitskraftabsicherung geschaffen, falls der Versicherte nicht mehr mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann“, betont Analyst von Eicken.
Die Variante „Die 2“ sei bedingungseitig größtenteils identisch. Allerdings sei der Baustein „Die Arbeit“, ebenso wie die Erkrankungen Schwere Depression und Schizophrenie, nicht versicherbar. Insgesamt führte dies zur Note gut (1,7).
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