BU-Profi Guido Lehberg: „Grundfähigkeitsversicherungen, die von Lebensversicherern angeboten werden, bleiben stabil und sind von der BGH-Entscheidung nicht betroffen“ © privat
  • Von Guido Lehberg
  • 10.02.2025 um 16:13
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:00 Min

Der Bundesgerichtshof fällt ein Urteil zur Grundfähigkeitsversicherung und schlägt damit eine Welle. Können nun die Versicherer solche Policen einseitig kündigen? Nein, beruhigt, der auf Berufsunfähigkeit spezialisierte Makler Guido Lehberg in seinem Gastbeitrag. Denn es greifen noch weitere Regeln, die man nicht außer Acht lassen sollte.

Auch auf Schwere-Krankheiten-Versicherungen (Dread-Disease-Versicherungen) trifft dieses Prinzip zu. Die durch das Urteil ausgelöste Unsicherheit ist daher unbegründet – insbesondere, wenn es um Policen geht, die nach den Grundsätzen der Lebensversicherung kalkuliert sind.

Reaktionen aus der Versicherungsbranche

Um weitere Klarheit zu schaffen, wurden mehrere Versicherer direkt um eine Stellungnahme gebeten. Die einhellige Meinung: Grundfähigkeitsversicherungen, die von Lebensversicherern angeboten werden, bleiben stabil und sind von der BGH-Entscheidung nicht betroffen. Diese Rückmeldungen unterstreichen, dass es sich bei der verbreiteten Unsicherheit in erster Linie um eine Fehlinterpretation handelt.

Was bedeutet das für Versicherungsvermittler und Kunden?

Für Vermittler bedeutet das Urteil, dass sie ihren Kunden weiterhin eine Grundfähigkeitsversicherung empfehlen können, ohne Haftungsrisiken befürchten zu müssen. Es bleibt jedoch essenziell, Kunden über die Unterschiede zwischen Sachversicherungen und Lebensversicherungsprodukten aufzuklären. Ein Blick in die Vertragsbedingungen und ein fundiertes Verständnis der Versicherungsarten sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.

Auch Kunden sollten sich nicht von alarmierenden Berichten verunsichern lassen. Wer eine Grundfähigkeitsversicherung besitzt oder abschließen möchte, kann dies weiterhin tun – ohne Angst vor einer plötzlichen Kündigung durch den Versicherer.

Fazit: Keine Krise für die GFV – aber mehr Aufklärung nötig

Das BGH-Urteil hat die Grenzen zwischen verschiedenen Versicherungsformen klargestellt, doch es hat nicht die Grundfähigkeitsversicherung infrage gestellt. Die entstandene Unsicherheit resultiert aus Fehlinterpretationen, die sich in der Branche und Fachpresse verbreitet haben.

Die wichtigste Erkenntnis: Eine Grundfähigkeitsversicherung, die nach den Prinzipien der Lebensversicherung abgeschlossen wurde, bleibt eine sichere und sinnvolle Absicherung. Weder Versicherte noch Vermittler müssen fürchten, dass dieses Produkt durch das BGH-Urteil gefährdet ist. Vielmehr zeigt der Fall, wie wichtig es ist, die unterschiedlichen Versicherungsmodelle genau zu verstehen – denn nur so lassen sich Mythen von Fakten trennen.

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Guido Lehberg

Guido Lehberg arbeitet seit 2010 als Versicherungsmakler in Gütersloh. Seitdem hat er sich vor allem auf Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeit und Arbeitskraftabsicherung spezialisiert.

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