- Von Juliana Demski
- 08.08.2018 um 11:09
Eine Ausschlussklausel in der Berunfsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für viele Verbraucher Grund genug, die Police doch nicht abzuschließen. Die Finanzberater Tobias und Stefan Bierl schreiben in ihrem Blog, warum sie diese Denkweise für falsch halten.
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Dazu nennen sie folgendes Beispiel: Man hat ein Haus gekauft und will dieses nun versichern. Die Garage ist für den Versicherer aber ein zu großes Risiko, er würde daher nur das Haus selbst versichern. Würde man dann trotzdem ablehnen, fragen die Finanzberater und schieben hinterher:
„Sind nicht 95 Prozent an Absicherung besser als keinerlei Schutz?“
Sollten aufgrund einer Ausschlussklausel in einer BU-Versicherung also das linke Knie, die Atemwege oder die Psyche ausgeschlossen sein, blieben noch immer schwere Krankheiten wie Multiple Sklerose, Krebs oder sogar schlimme Unfälle versichert, so die Finanzberater. Wichtig sei nur, dass die Klausel im Vertrag sauber formuliert ist. „Darum prüfe, wer sich ewig bindet. In der Ehe wie auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung“, heißt es weiter im Blogpost.
Ausweg: Überprüfungsoption
Nicht immer aber ist eine Ausschlussklausel endgültig. „Manchmal können wir mit den Versicherungsgesellschaften auch nachverhandeln und vereinbaren, dass es in 12 oder 24 Monaten eine Überprüfungsmöglichkeit gibt“, schreiben die Experten. Sollten bis dahin keine Beschwerden mehr aufgetreten sein, könne die Klausel aufgehoben werden. Das sei aber nicht immer möglich.
Mehrbetrag statt Ausschlussklausel
Die Finanzberater haben noch einen weiteren Ausweg parat. Wer einen Mehrbetrag in Kauf nehmen wolle, könne sich mehr oder weniger aus der Klausel herauskaufen. Allerdings böten nicht alle Versicherer diese Möglichkeit an.
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