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  • Von Redaktion
  • 13.11.2013 um 10:41
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Zum Jahreswechsel ändern sich bei den Finanzen einige Konditionen, und Fristen laufen aus. Was jeder vorher noch bei Riester, Rürup, Bausparverträgen und Co. erledigen sollte.

  •  Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sollten Sparer die Zuzahlung für 2013 noch bis zum 31. Dezember tätigen. Hierbei sind Zuschüsse bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Auch den Zulagenantrag für das Jahr 2011 sollten Vorsorger bis Ende Dezember beim Anbieter einreichen. Tipp: Ein Dauerzulagenantrag ersetzt die jährlichen Angaben zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem Anbieter nur noch relevante Änderungen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, mitzuteilen. Die Untergrenze für den Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 Euro pro Jahr.
  •  Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Verdienste oft erst am Jahresende überblicken, sollten jetzt über den Abschluss einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer Einmalzahlung beginnen. Wer schon eine hat, kann noch zuzahlen. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnerschaften) betragen. Dabei können Sparer in diesem Jahr 76 Prozent (maximal 15.200 Euro, Verdopplung bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnerschaften) von der Steuer absetzen.
  • Betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bAV-Verträgen können Sparer zuzahlen. Hier gilt ebenfalls eine Frist bis 31. Dezember, um die Zuzahlung steuerlich abzusetzen. Die Entgeltumwandlung fördert in diesem Jahr Beiträge bis zu 2.784 Euro (monatlich: 232 Euro) bei Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen.
  • Immobilienkäufe: Im kommenden Jahr erhöhen Schleswig-Holstein (6,5 Prozent), Berlin (6 Prozent), Bremen (5 Prozent) und Niedersachsen (5 Prozent) ihre Grunderwerbsteuer. In diesen Bundesländern sollten Käufer beziehungsweise Verkäufer Immobilientransaktionen deshalb noch in diesem Jahr notariell beurkunden.
  • Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie für 2013 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag bis zum Jahresende ratsam. Die Prämie beträgt 8,8 Prozent auf die 2013 eingezahlten Beträge. Dabei können Sparer bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) erhalten, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei Verträgen, die nach Januar 2009 abgeschlossen wurden, bekommen Sparer aber nur noch die Prämie, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird, also direkt in eine Immobilie fließt.
  • Steuerklasse: Wer für 2013 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden. Die neue Kombination gilt dann ab 1. Dezember. Steuerzahler können ihre Steuerklasse bis auf wenige Ausnahmen lediglich einmal im Jahr wechseln.
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