- Von Redaktion
- 18.11.2016 um 18:38
Gibt der Kunde falsche oder unzureichende Antworten im BU-Antrag an und kommt der Vertrag anschließend zustande, so ist der Versicherer dazu berechtigt, den Vertrag zu kündigen, davon zurückzutreten oder Leistungen zu verweigern. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ auf Basis einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa.
Unter anderem warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen BU-Anwärter davor, die eigenen Hobbys unter den Tisch fallen zu lassen – auch wenn dies bei verletzungsträchtigen Sportarten, wie etwa Eishockey, einen Prämienzuschlag von bis zu 50 Prozent bedeuten kann.
Darüber hinaus raten die Verbraucherschützer BU-Interessierten dazu, einen möglichst hohen Prozentsatz des Nettoeinkommens abzusichern. Allerdings sei nur bei wenigen Anbietern die volle Höhe des Nettoeinkommens versicherbar. „Zwei Drittel oder drei Viertel sind jedoch meist problemlos drin“, so die Verbraucherzentrale.

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