Kerstin Schiller ist Direktionsberaterin bAV bei der Alte Leipziger Lebensversicherung, und Ralf Linden, Steuerberater bei der Alte Leipziger Lebensversicherung. © Alte Leipziger – Hallesche Konzern
  • Von Karen Schmidt
  • 22.11.2021 um 17:22
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Bisher war es aus steuerlichen Gründen nicht möglich, fondsgebundene Versicherungsprodukte für die rückgedeckte Unterstützungskasse einzusetzen. Die Alte Leipziger wollte sich damit nicht zufriedengeben, und hat vom Betriebsstättenfinanzamt bis hoch zum Bundesfinanzministerium nun eine Klärung erwirkt. Wie diese aussieht, erfahren Sie im Interview.

Wie könnte die Umsetzung in der Praxis aussehen – müssen Firmen ihre zuständigen Finanzämter zusätzlich ansprechen?

Linden: Da unsere Anfrage auf verbindliche Auskunft in dem oben beschriebenen Prozess auch vom Bundesministerium der Finanzen und den Bundesländern positiv bewertet wurde, ist unseres Erachtens im Rahmen der Zusammenarbeit mit der ALU keine weitere Bestätigung durch das einzelne Trägerunternehmen bei dessen Betriebsstättenfinanzamt einzuholen. Aus diesem Grund nimmt die ALU entsprechende Anträge auch ohne eine solche gesonderte Prüfung an.

Was bedeutet das für den U-Kassen-Markt? Könnte das Signalwirkung haben?

Linden: Wir gehen davon aus, dass bei korrekter Einrichtung der Unterstützungskasse mit fondsgebundener Rückdeckungsversicherung keine Beanstandungen durch die Finanzämter zu erwarten sind. Insoweit kann man davon sprechen, dass eine bundesweite Klärung herbeigeführt wurde. Dies dürfte unter Berücksichtigung der sich fortführenden Niedrigzinsphase für das Geschäft der rückgedeckten Unterstützungskassen existenziell sein und dem U-Kassen-Markt neuen Antrieb verleihen.

Welche neuen Potenziale sehen Sie hierdurch jetzt für Vermittler?

Schiller: Als Zielgruppen lassen sich Gut- und Spitzenverdiener, Führungskräfte und die Gesellschafter-Geschäftsführer selbst definieren. Vermittler können dieser Klientel nun endlich eine zeitgemäße Lösung bieten. Neben besseren Renditechancen steigt bei vielen Kunden auch das Interesse am Thema Nachhaltigkeit. Diesem Wunsch kann mit entsprechenden Kapitalanlagemöglichkeiten ebenfalls nachgekommen werden.

Grundsätzlich sollte die Ansparphase von mindestens zehn Jahren gegeben sein, um die entsprechende Renditechancen generieren zu können. Neben diesen Personenkreisen können nun auch Arbeitgeber, die hohe arbeitgeberfinanzierte Versorgungen für ihre Arbeitnehmer anbieten, diese über eine zeitgemäße Anlageform abbilden, ohne das Volumen der Entgeltumwandlung in der Direktversicherung zu schmälern. Schlussendlich ergänzen die neuen Möglichkeiten das bisherige Angebot und sind definitiv notwendig, um zukünftig zeit- und bedarfsgemäß Versorgungen abbilden zu können.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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