- Von Oliver Lepold
- 06.08.2019 um 10:15
Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) kann nur gemeinsam mit einer anderen Versicherung abgeschlossen werden. Sie sichert ebenso wie die selbstständige BU-Versicherung (SBU) die Arbeitskraft von Versicherten ab, falls diese ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Besonders häufig wird die BUZ mit einer Risikolebensversicherung kombiniert. Doch auch die Kombination mit einer Rentenversicherung beispielsweise einer Fondspolice, bietet große Vorteile, denn: Es besteht damit die Möglichkeit, im Falle einer Berufsunfähigkeit seine Altersvorsorge weiter zu besparen und damit zu erhalten. Im Markt wird diese Option vielfach als BUZ-Airbag bezeichnet.
Versicherung oder Fonds – wer ist wichtiger für den Ertrag?
Auf dem Weg zur unentbehrlichen Anlageform
Fünf Vorurteile und warum sie nicht stimmen
Der Vorteil dieses BUZ-Airbags wird besonders deutlich, wenn man sich diese drei Szenarien ansieht:
- Der Kunde hat eine Fondspolice ohne BUZ abgeschlossen: Wenn er berufsunfähig wird, wird er zwangsläufig aus finanziellen Gründen seinen Altersvorsorgevertrag kündigen. Sein Sparziel ist dann nicht mehr erreichbar.
- Der Kunde hat eine Fondspolice mit einer Beitragsbefreiung bei BU abgeschlossen, jedoch keinen BUZ-Airbag vereinbart: Wird der Kunde nun berufsunfähig, bezahlt der Versicherer zwar die Beiträge für die Fondspolice weiter, aber es findet kein Inflationsausgleich statt, weil die Beiträge gleichbleiben. Die Ablaufleistung kann demzufolge das ursprüngliche Sparziel nicht erreichen.
- Der optimale Fall: Der Kunde hat eine Fondspolice einer Beitragsbefreiung bei BU und BUZ-Airbag abgeschlossen. Im Leistungsfall werden nicht nur die Beiträge für die Altersvorsorge bis zum Laufzeitende bezahlt, sondern für jedes Jahr der Berufsunfähigkeit bis zu 10 Prozent dynamisiert. Das bedeutet, dass trotz einer Berufsunfähigkeit die Altersvorsorge inklusive Inflationsausgleich weiter aufgebaut werden kann und sich dabei sogar „aufbläht“ wie ein guter „Airbag“.
Versierte Vermittler empfehlen ihren Kunden bei der Beratung für die Altersvorsorge diese Option. Vermittler genießen dadurch zudem einen höheren Stornoschutz, da ihre Kunden im BU-Fall ihre Fondspolice nicht zu kündigen brauchen
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