- Von Redaktion
- 21.05.2014 um 17:32
Zur Absicherung von Arbeitskraft hat sich seit Anfang der neunziger Jahre die BU gegenüber der EU als das begehrtere Produkt etabliert. Die Bestandszahlen der BU-Verträge verharren aber seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Bei vielen Anbietern von BU-Produkten sei zudem die Erkenntnis gereift, dass die Inflation der Berufsgruppen sowie der Preis- und Risikoprüfungswettbewerb die BU zu einem instabilen Nischenprodukt machen könnte, sagt Michael Franke. „Dies hat zu einer neuen Kreativität in der Produktentwicklung geführt, von der auch die wiederentdeckte EU profitiert. Aus diesem Grund haben wir unser von 1999 bis 2008 veröffentlichtes und mangels Nachfrage zwischenzeitlich eingestelltes EU-Produktrating wieder aufgenommen“, so der Geschäftsführer von Franke und Bornberg weiter.
Die Ratings werden erstmals in drei Kategorien eingeordnet. Mit den neuen Bezeichnungen „Basis“, „Komfort“ und „Komfort plus“ will das Analysehaus der Produktdifferenzierung im BU- und EU-Markt Rechnung getragen. „Am unteren Ende der Leistungen erkennt man wieder die Vorzüge einer günstigen Basis-BU für teurere Berufe; am oberen Ende ist ein Trend zu BU-Produkten mit Zusatzleistungen wie Pflegebedürftigkeit oder Eintritt schwerer Erkrankungen zu erkennen. Am Markt etabliert sich also eine dreizügige BU-Qualität, die wir begrüßen“, so Franke.
Auch die EU rüsten die Versicherer auf
Für die Kategorie „Basis“ muss der gesetzlich definierte BU-Begriff erfüllt werden. Der Sprung in die nächsthöhere Kategorie erfordert jeweils beitragsrelevante Zusatzleistungen wie beispielsweise einen generellen Verzicht auf die abstrakte Verweisung oder eine weltweite Geltung. Der Kategorie „BU Komfort plus“ werden Produkte zugeordnet, die mindestens einen zusätzlichen Biometrie-Baustein beinhalten, wie beispielsweise zusätzliche Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.
Identische Entwicklungen wie bei der BU sieht Franke und Bornberg auch in der EU. Neben der eher preiswert kalkulierten EU setzen sich immer mehr leistungsstarke Elemente aus der BU in der EU durch. So sind die Sechsmonatsprognose und der Leistungsbeginn ab dem ersten Monat einer Erwerbsunfähigkeit heute schon auf dem Weg zum Standard. Diese Entwicklung sei einerseits zu begrüßen, mache die Produkte aber teurer. Auch bei der EU wurde deshalb die Systematik des neuen BU-Ratings übernommen.
Überraschende Unterschiede bei BU- und EU-Produkten
Aufgrund der engen Verwandtschaft würde man erwarten, dass sich BU- und EU-Produkte vor allem in den Regelungen zum Beruf beziehungsweise Arbeitsmarkt unterscheiden. Rund 90 Prozent der Bedingungsregelungen müssten demnach eigentlich identisch sein. Tatsächlich zeige sich aber ein anderes Bild, stellt Franke fest. Qualitativ hochwertige Regelungen in der BU fänden sich bei denselben Versicherern nicht immer auch in der EU wieder. Auffällige Mängel zeigten sich beispielsweise bei Regelungen zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten, Mitwirkungspflichten, verbindlichen Bearbeitungszeiten sowie bei der Unterstützung in der Entscheidungsphase.
Im aktuellen Produktrating zur BU hat Franke und Bornberg über 600 Produkte von 77 Gesellschaften auf 52 Kriterien untersucht. Im Vergleich zur EU ist die Gesamtqualität der Produkte deutlich höher. Hier geht es zum Rating.
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