Andreas Hübn (links) und Hermann Brunner sind Vorstände des Makler-Verbunds Vema. © Vema
  • Von Redaktion
  • 18.01.2017 um 10:23
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Bundessozialministerin Andrea Nahles will die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland reformieren. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor, die Diskussionen laufen. Hermann Brunner und Andreas Hübn, beides Vorstände des Makler-Verbunds Vema, finden das Ziel, die Verbreitung der bAV unter Mittelständlern zu erhöhen, gut, haben aber fünf Verbesserungsvorschläge. Welche, schreiben sie in ihrem Kommentar.

5.    Allgemeinverbindlichkeitserklärung über das Sozialpartnermodell

Unter der oben angeführten Prämisse, dass ein einfach und klar strukturiertes bAV-System die Akzeptanz in den KMUs fördern würde, ist das gesamte Konstrukt „Sozialpartnermodell“ kritisch zu betrachten. Die Erweiterung des bAV-Systems um das Sozialpartnermodell führt eben nicht zur Vereinfachung der gesamten Materie.

Auf deutliche Skepsis stößt hier insbesondere die „Drohung“ mit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Es erscheint hier schwer vorstellbar, wie Vertragspartner, die gerade nicht sehr stark in der Zielgruppe der KMUs vertreten sind, für diese die besten Lösungen finden sollen. Es erscheint nicht vorstellbar, wie eine solche aufoktroyierte Lösung die allgemeine Akzeptanz für die bAV erhöhen sollte.

Begründung: Es erscheint grundsätzlich nicht sinnvoll, die Sozialpartner, die in der Zielgruppe der Reform unterrepräsentiert sind, als vorrangige Verhandlungsführer zu wählen. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter haben mit der Metallrente und den anderen Branchenlösungen für Ihre Zielgruppen hervorragende Arbeit geleistet und wesentlich zur Verbreitung der bAV in ihren Zielgruppen beigetragen.

Diese Ergebnisse werden auch immer wieder von Vermittlern für KMUs gewählt, wenn es denn für diese passt. Allerdings zeigen auch gerade die Entwürfe zur vorliegenden bAV-Reform, dass die Problembereiche der Großunternehmen sich deutlich von denen der KMUs unterscheiden.

Beispielsweise der Bereich der Arbeitgeberhaftung spielt bei den meisten KMUs und den dort gewählten Durchführungswegen der bAV eine weit unwesentlichere Rolle als offenkundig bei den Sozialpartnern. Es ist daher nur schwer vorstellbar, dass eine zwischen den Sozialpartnern vereinbarte Lösung uneingeschränkte Zustimmung der KMUs finden wird. Diese Erfahrungen machten letztendlich auch schon die Tarifpartner bei Ihren Versuchen, exklusive Vertragspartner in der bAV für Ihre angeschlossenen Unternehmen festzulegen.

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