- Von Andreas Harms
- 25.04.2022 um 16:00
Die Europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hört sich ab sofort am Markt um. Denn sie startet eine Konsultation, in der es darum geht, wie Unternehmen Daten zu ihren betrieblichen Altersversorgungen (EbAV) übermitteln sollen. Schwerpunkte sollen Risiken und Probleme sein, die Aufsichtsbehörden und Altersversorgungsbranche seit dem Start dieser Berichtspflichten im Jahr 2018 neu erkannt haben.
Hintergrund: Die Eiopa erstellt Berichte und Statistiken darüber, wie sich die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Europa entwickeln. Damit will sie unter anderem die Finanzstabilität überwachen. Die nötigen Daten bezieht sie von den nationalen Aufsichtsbehörden.
Eiopa fordert bessere Verbraucherinformationen zur Altersvorsorge
Eiopa will bAV-Anbieter stresstesten
EU-Versicherungsaufsicht Eiopa strebt europäischen Insolvenzschutz an
Mit der Aktion will die Behörde die vom hauseigenen Board of Supervisors beschlossenen Berichtspflichten aktualisieren. Genaugenommen wolle sie „Datenlücken schließen und Inkonsistenzen mit anderen Datenerhebungen korrigieren“, heißt es dazu von der deutschen Finanzaufsicht Bafin. Folglich schlägt die Eiopa in ihrem Konsultationspaket vor, einige zusätzliche Informationen in das Berichtswesen aufzunehmen:
- Informationen zu Derivaten, um bewerten zu können, wie verschiedene Risiken abgesichert sind und wie sich das auf die EbAV auswirkt
- Informationen zu Geldflüssen, um vergleichbare und marktgerechte Werte von EbAV-Verpflichtungen errechnen zu können
- Übersichtsdaten, wie viel Geld aus den EbAV in Ogaw (Bürokratisch für: Regulierte Investmentfonds) geflossen ist. Dadurch soll ein „vollständiges Bild der Vermögenswerte und der Risikopositionen“ entstehen
- Nach Ländern geordnete grenzüberschreitende Daten, um ein genaues Bild der internationalen Beziehungen zu erhalten
- Detaillierte Angaben zum NACE-Code, nach dem die Europäische Gemeinschaft Wirtschaftszweige und Branchen aufschlüsselt. Damit soll es möglich werden, umwelttechnische, soziale und unternehmerische Risiken (ESG-Risiken) besser einzuschätzen
Die Konsultation soll zwölf Wochen dauern. Die erneuerten Berichtspflichten sollen möglichst im vierten Quartal 2024 erstmalig greifen. Alle Marktteilnehmer sind eingeladen, sich zu beteiligen. Zum Aufruf geht es hier.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren