- Von Juliana Demski
- 02.05.2018 um 11:16
Wer eine Funktional-Invaliditäts-Versicherung (FIV) abschließt, will sich im Falle einer Unfall-Invalidität, bei einem Verlust von Grundfähigkeiten, der Diagnose von Krebs oder anderen schweren Krankheiten finanziell abgesichert wissen. Doch kann man das wirklich? Analytiker aus dem Hause Ascore das Scoring haben 20 FIV-Tarife von zwölf Sachversicherern unter die Lupe genommen und deren Unterschiede anhand von 80 Kriterien erfasst.
„Besonders für Personen mit einer körperlichen oder handwerklichen Tätigkeit kann die FIV eine sinnvolle Arbeitskraftabsicherung darstellen“, betonen die Analysten. Wie deren wichtigsten Erkenntnisse lauten, erfahren Sie hier im Überblick:
Idealen Abschluss-Zeitpunkt tippen 80 Prozent falsch
BU bleibt bestimmende Police in der Arbeitskraftabsicherung
Nachversicherung und Dynamik
Oft wollen FIV-Versicherte ihre Rente einige Jahre nach Abschluss noch einmal erhöhen – dafür sind Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung wichtig. Laut Analyse kann man bei 19 von 20 Tarifen zwischen „Ereignisgebundenheit“, das kann zum Beispiel familiärer Nachwuchs sein, und Ereignisungebundenheit wählen. Bei einem Drittel der Tarife liegt das Höchstalter dafür bei 45 Jahren oder darüber. Aktivdynamik (Erhöhung der Rentenhöhe während der Vertragslaufzeit) und Passivdynamik (Erhöhung der Rentenhöhe im Leistungsfall) bieten zudem alle 20 untersuchten Tarife an.
Leistungsfall
Gut zu wissen: Eine Stundung im Leistungsfall, wie bei Leben-Tarifen Standard, sei in der Sparte der FIV-Versicherungen nicht üblich, erklären die Analysten. Daher bietet sie laut Analyse auch nur einer der 20 Tarifanbieter an. Die Frist zur Geltendmachung liegt bei 15 Tarifen bei 24 Monaten. Und auch bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall leisten 14 von 20 Tarife auch noch 36 Monate danach.
Leistungsauslöser
Bei Leistungen infolge von Bewusstseinsstörung und Epilepsie schätzen die Ascore-Experten manche Versicherer als zu vorsichtig ein: Nur 13 von 20 Tarifen leisten. Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche/-bisse, wobei mindestens Zeckenbisse versichert sein müssen, übertragen werden, sind bei 14 von 20 Tarifen mitversichert.
Unfall und Grundfähigkeiten
Bei diesem Kriterium haben die Analysten ganz spezifisch hingeschaut. Verliert der Versicherte beispielsweise einen Arm oder die Funktionsfähigkeit, leisten lediglich sechs von 20 Tarifen zu 80 Prozent. Und auch beim der vollständigen, irreversiblen Verlust der Funktionsfähigkeit der „Oberen Extremitäten“ leisten nur die Hälfte der untersuchten Tarife. Immerhin: Beim Thema Mobilität sind die Anbieter laut Untersuchung wieder leistungsfreudiger.
Krebs und schwere Krankheiten
Nur vier der 20 Tarife würde jedes Wiederauftreten eines Tumors wie eine Neuerkrankung betrachten. Bei Transplantationen hingegen scheinen die Versicherer etwas großzügiger: Wenn der Zustand durch eine Transplantation verbessert wird, gibt es in 18 von 20 Tarifen weiterhin Geld.
Wer ist der Sieger der Analyse?
Für die Wertung vergab Ascore bis zu sechs Sterne – dieses Ergebnis erzielte der Tarif „Existenz-Schutz“ der Arag sowie ihrer Tochter Interlloyd (siehe auch Grafik):
- „Existenz-Schutz“ der Arag Allgemeine Versicherungs-AG
- „Existenz-Schutz“ der Interlloyd Versicherungs-AG
Auf den zweiten Platz (5,5 Sterne) haben es insgesamt vier Tarife geschafft:
- „Opti5Rente Top Schutz“ der Adcuri GmbH
- „Opti5Rente Premium-Schutz“ der Adcuri GmbH
- „OptiRente Premium-Schutz“ der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
- „Opti5Rente Top-Schutz“ der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Darauf folgen zwölf Tarife mit 5 Sternen, die verbliebenen zwei Tarife erhalten 4,5 Sterne.
Die vollständige Liste ist über den Ascore-Rechner abrufbar. Die detailliere Auflistung aller Kriterien gibt es hier.
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