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  • Von Redaktion
  • 26.06.2014 um 14:43
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Nur von der staatlichen Rente allein wird ein sorgenfreier Lebensabend nicht mehr zu bestreiten sein. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist deshalb ein wichtiger Verhandlungspunkt beim Arbeitsplatzwechsel. Allerdings ist bei der Umdeckung Vorsicht geboten, denn die Garantiezins-Senkung wirkt sich auch auf die bAV aus.

Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) warnt im Hinblick auf die Garantiezins-Senkung ab 2015 auf 1,25 Prozent vor der Umdeckung bestehender bAV-Verträge. Laut DGbAV zeigen Beispielrechnungen, dass auf Arbeitnehmer beim Arbeitsplatzwechsel erhebliche Einbußen in der betrieblichen Altersvorsorge zukommen können.

Der Grund: Beim Arbeitsplatzwechsel zieht zwar mit dem Arbeitnehmer der Deckungsstock des bisherigen bAV-Vertrags zum neuen Arbeitgeber um. Da aber häufig das Versorgungswerk von einem anderen Versicherer verwaltet wird, wird ein neuer bAV-Vertrag fällig (Umdeckung). Entsprechend ändern sich die  Konditionen. Diese können schlechter sein, als die des alten bAV-Vertrags. Auf die Umdeckung können sich die Änderung der Sterbetafeln, die stufenweise Absenkung des Garantiezinses und auch die Einführung des Unisex-Tarifs auswirken.

Die DGbAV rechnet aufgrund von Prognosen aus der Versicherungswirtschaft vor:

Ein bAV-Vertrag aus dem Jahr 2003, in den monatlich 200 Euro fließen, garantierte bei Vertragsabschluss einem 30-jährigen Arbeitnehmer eine lebenslange Betriebsrente von 710 Euro. Arbeitgeberwechsel und damit verbundene Umdeckungen des bAV-Vertrags haben in der Regel bereits zu einem reduzierten bAV-Guthaben geführt. Bei einem erneuten Arbeitsplatzwechsel zu Beginn des neuen Jahres blieben von ursprünglich 710 Euro garantierter monatlicher Betriebsrente nur noch 295 Euro übrig. Dem Betriebsrentner entgingen demnach bei 20 Jahren Rentenbezug rund 100.000 Euro.

Eine Alternative zur Umdeckung bietet die DG-Clearingstelle als Betriebsteil der DG-Gruppe. Sie führt die ursprünglichen bAV-Verträge mit ihren günstigeren Konditionen nach Absprache und im Auftrag des neuen Arbeitgebers weiter. Dieser soll laut DGbAV damit seine Haftung reduzieren und seine Personalstelle entlasten können. Die Fortführung der Alt-Verträge soll je nach Beauftragung pro Arbeitnehmer bis zu 1,50 Euro monatlich kosten.

Die DGbAV versteht sich als Ansprechpartner für Fragen zur betrieblichen Altersversorgung.  Spezialgebiete sind die Einrichtung, Durchführung und Sanierung von betrieblichen Versorgungssystemen.

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