- Von Redaktion
- 17.12.2021 um 14:47
Lachen und weinen lagen 2021 dicht beieinander. Zuerst stand der Pflichtzuschuss auf der Karte. Auch wer seine bAV-Kunden gut im Griff hatte, musste an dieses Thema ran. Und es ist ein komplizierter Punkt mit gefühlter Ungerechtigkeit, denn das Gesetz hatte einige Webfehler, die auszubaden sind. Aus meiner Sicht einer der kräftigsten Webfehler: Offensichtlich hatte keiner auf dem Schirm, dass es bereits Arbeitgeber gibt, die schon lange die Sozialversicherungsersparnis weitergeben.
„bAV muss dringend reformiert werden“
„Arbeitgeber benötigen ein Rundum-sorglos-Paket für die bAV“
Juristisch einwandfrei zu arbeiten, ist hin und wieder reichlich praxisfremd – die Branche wurde nicht müde zu schulen. Hemdsärmeligen Lösungsvorschlägen verweigerten sich die Juristinnen und Juristen. Am (vorläufigen) Ende wurde dieser Tage direkt vom „Lurse Round Table Frauen in der bAV“ – einem Netzwerk für Expertinnen aus Politik, Unternehmen, Verbänden, Ministerien und Gewerkschaften zum Thema – auf Linkedin gepostet, das Reduktionsmodell würde bei der Umsetzung des 15-prozentigen Pflichtzuschuss überwiegen, statt dass man die Arbeitgeber dazu animiert, ihren Mitarbeitern mehr Zuschuss zu zahlen, als die verlangten 15 Prozent.
Na Prost, die Damen!
Damit ist das Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) dann halt auch verfehlt. Ich warte nur darauf, dass die Bild-Zeitung dem unfähigen Versicherungsheini auf die Schliche kommt und in fetten Lettern anprangert: „Eine ganze Branche im Tiefschlaf. Vermittler verhindern Rentenverbesserung.“ Drei Jahre hatten die Berater Zeit, mit ihren Kunden über die Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu sprechen – herausgekommen ist das Gegenteil. Statt mehr Geld in die betriebliche Altersversorgung zu pumpen, löst sich der Pflichtzuschuss in der verringerten Entgeltumwandlung auf.
Ist das zum Lachen oder zum Heulen?
Meine Kunden waren durchaus kreativ – wobei die auch schon Jahrzehnte gut dabei waren mit 20 Prozent Arbeitgeberzuschuss oder mehr. Einer hat jeden Mitarbeiter angeschrieben und ihm individuell ausgerechnet, was er gesetzlich zu bekommen hätte und was er wirklich bekommt. Das Mehr hat er sogar noch fett gedruckt und dann geschrieben, er würde nicht auf das gesetzlich vorgegebene Maß reduzieren, sondern freiwillig weiterhin gerne mehr bezahlen. Klaro, irgendwo im Text kam auch das Wort Sozialversicherungsersparnis vor.
Zum Heulen, diese Steuerberater!
Corona-Hilfe, Jahresabschlüsse, Abgabefristen – alles war wichtiger als eine ordentliche Umsetzung des BRSG. Am 1.12.2021 ist den Steuerberatern offensichtlich ein Türchen aufgegangen – wer zu spät kommt, den bestraft das Leben! Zitat „Hier muss aus unserer Sicht in Absprache mit der Versicherungsgesellschaft geprüft werden, ob bei Ihren Arbeitnehmern Handlungsbedarf besteht.“ Äh, nein, die Versorgungszusage gibt immer noch der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer. Der Versicherer ist nur das Sparschwein. Aber das werden die Versicherer diesem Steuerberater schon sagen.
Es gibt sie – die Guten
Was wir dieses Jahr auch gelernt haben, ist, dass Top-Unternehmen immer eine Top-bAV haben. Im Reality-Check bAV-Zuschuss 2021 hatten mir Top-bAV-Makler von ihren Top-Kunden berichtet: Was ihre besten bAV-Kunden beisteuern, weshalb sie das tun und welche erfolgsentscheidenden Punkte es gebe. Herausgekommen ist eine Orientierung für Unternehmen. Endlich schwarz auf weiß, was die anderen machen. Auf dieser Basis lässt es sich alsdann vortrefflich positionieren.
Ja, das funktioniert in der Praxis wirklich: Unternehmen verstehen die bAV als unterstützendes Werkzeug im „War for Talents“. Keiner wollte seither das Schlusslicht mit den beinahe niedlichen 15 oder 20 Prozent sein. Unternehmen investieren gerne in die Zukunft und legen heute locker 50 oder 100 Prozent auf den Tisch! Ja, das macht wirklich alle froh: Höhere Beiträge ergeben höhere Renten, höhere Zuschüsse ergeben höhere Beiträge, und es machen einfach mehr Leute mit. Das Unternehmen wertschätzt seine Mitarbeiter und bereitet Neuen einen guten Empfang, Mitarbeiter sind besser versorgt, und der Makler hat mehr Beitragssumme und Provision.
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