- Von Redaktion
- 29.04.2021 um 14:21
- Umorganisation des Arbeitsplatzes
Gerade bei Selbständigen taucht in der Beratung immer wieder die Frage auf, ob beziehungsweise unter welchen Umständen der Versicherer im Leistungsfall verlangen kann, dass der Selbständige seinen Arbeitsplatz so umgestaltet, dass es weiterhin tätig sein kann. Eine solche Umorganisation kann aber unter Umständen mit erheblichen Kosten verbunden sein und zudem das berufliche Bild des Selbständigen stark verändern. Man denke beispielsweise an den selbständigen Handwerksmeister, der einen zusätzlichen Mitarbeiter einstellen soll, um sich selber überwiegend organisatorischen – etwa buchhalterischen – Tätigkeiten zu widmen. Es bedarf nicht besonders viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass Versicherer und Versicherter möglicherweise sehr unterschiedliche Auffassungen darüber haben, wann eine Umorganisation wirtschaftlich sinnvoll und insgesamt zulässig ist. Von daher sind alle Regelungen zu begrüßen, die dem Selbständigen hier zusätzliche Rechtssicherheit verschaffen, etwa, der vollständige Verzicht auf eine Umorganisation bei Kleinbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern oder Akademikern mit mindestens 90 Prozent Bürotätigkeit. Auch für andere Berufsgruppen, beispielsweise niedergelassene Ärzte oder Notare, gibt es inzwischen entsprechend kundenfreundliche Regelungen. Hier sollten die Versicherer vor allem darauf achten, einfache und damit transparente und nachvollziehbare Regelungen in die Bedingungen aufzunehmen.
Der Autor:
Jörg Schulz ist geschäftsführender Gesellschafter und Mitbegründer des Infinma Instituts für Finanz-Markt-Analyse in Köln. Schulz verantwortet bei Infinma die Bereiche Bilanzen und Kennzahlen, Ratings, Fachvorträge und Schulungen sowie Vertriebsunterstützung. Auf der Produktseite leitet er die Bereiche Kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte und Berufsunfähigkeit. Intern verantwortet er die Themen Marketing und Informationstechnologie.
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