- Von Redaktion
- 15.12.2020 um 12:23
Wo die Grenzen eines Kollektivs gezogen werden, war und ist schon immer mehr oder weniger willkürlich. Wirklich identische Risikosituationen kann es in Menschengruppen nicht geben. Dennoch: Würden diese Lösungen für die Versicherer nicht funktionieren, dann gäbe es sie wohl auch nicht. „Wirklich kranken Kunden“ werden durch die Gesundheitserklärung herausgefiltert. Der vor drei Jahren erlittene Kreuzbandriss, der heute keine Probleme mehr macht, das einmalige Verheben an einer Last oder auch andere „Alltags-Wehwehchen“ spielen aber keine Rolle. Und im Leistungsfall findet man durch Hinzuziehen der Anamnese beim Hausarzt auch heraus, ob jemand bei der Antragsstellung womöglich nicht ganz ehrlich war.
Warum macht man die Kollektivlösung also nicht zum Standard? Wäre das nicht eine fairere, kundenorientierte Lösung, bei der nachvollziehbar das Ziel einer größeren Durchdringung in der Bevölkerung wiedergegeben wird? Wäre diese Erleichterung für den Kunden nicht ein wunderbares Signal, dass sich die Versicherungswirtschaft kümmert? Auch für den Vermittler wäre es eine enorme Entlastung, wenn er nicht mehr entscheiden müsste, ob jeder Schnupfen angegeben werden muss, weil er theoretisch ja von einer Allergie herrühren könnte.
Zwei Varianten denkbar
Man könnte – ähnlich wie bei manchem Sterbegeld – zwei Varianten anbieten: Eine mit der üblichen Gesundheitsprüfung und eine mit Gesundheitserklärung und einer Höchstrente, die zum Durchschnittseinkommen im Land passt. Ein Zuschlag von fünf Prozent könnte dem Versicherer mehr Kalkulationssicherheit bieten, sollte im Gegenzug aber auch dazu führen, dass keine „Abrechnungsdiagnosen“ gezogen werden, wenn Leistungen beantragt werden.
Vielleicht ist 2020 ja genau das richtige Jahr, um auch in diesem Bereich neue Impulse zu setzen und Althergebrachtes zum Wohle neuer, funktionalerer Lösungen aufzugeben. Die Vema möchte diesen Denkanstoß gerne setzen und steht jedem Entscheider für einen Gedankenaustausch sehr gerne zur Verfügung.
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