- Von Redaktion
- 08.02.2021 um 08:11
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vermeldet für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) unlängst einen Umsatzeinbruch in 2020 von sage und schreibe 18 Prozent gegenüber dem eh schon historisch gesehen eher schwachen Jahr 2019. Die schlechten Nachrichten von Pensionskassen erschüttern das Vertrauen in die versicherungsförmigen bAV-Durchführungswege nachhaltig.
Rund ein Drittel der Pensionskassen steht unter verschärfter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin; von dort ist angesichts der Not die Frage zu vernehmen, ob dieses Geschäftsmodell nicht zu überdenken sei. Einzelne Versicherer stellen ihr Neugeschäft ein, darunter immerhin der Allianz als echte bAV-Größe, andere kürzen die Leistungszusagen oder denken über eine Absenkung der Beitragsgarantie nach. Unter dem Strich bedeutet all dies: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein Rohrkrepierer und verdient diesen Namen nicht.
„15 Prozent Pflichtzuschuss empfinden Mitarbeiter nicht als Wertschätzung“
„Die eine allumfassende Kennzahl für Finanzstärke gibt es nicht”
Betriebliche Altersversorgung tritt auf der Stelle
Und so ist es fast wohltuend, immer wieder aufmunternde Worte zu lesen, wie beispielsweise zuletzt von Cordula Vis-Paulus von der LV 1871 im Pfefferminzia-Interview, natürlich gerichtet an die vielen Makler und bAV-Berater landauf, landab. Zu Recht ein neuerlicher Lobgesang auf die bAV an sich und ihre Bedeutung im 3-Säulen-System. Allein: Können die versicherungsförmigen bAV-Angebote in Unternehmerkreisen da noch Gehör finden?
Vielleicht sollten sich die Versicherer fragen, ob sie den bAV-Beratern und Beraterinnen nicht zu viel Hoffnung machen. Denn der Fehler liegt im System: Nullzinsen, hohe Produkt- und Vertriebskosten, kaum Anreize für die Unternehmen, unkalkulierbare Haftungsrisiken – das kann doch nichts mehr werden!
Es braucht Anreize für die Unternehmen
Um die bAV in die Erfolgsspur zurückzuführen, braucht es Anreize für die Unternehmen. Wenn diese ihrer Belegschaft kein lukratives bAV-Angebot unterbreiten, wird auch kaum jemand danach fragen. Aber: Warum sollten sie eines machen, wenn bAV hauptsächlich Liquiditätsabfluss bedeutet?
Ein klares Indiz dafür liefert der Umstand, dass kaum ein Arbeitgeber zu mehr als dem 15-prozentigen Pflichtzuschuss zu leisten bereit ist. In besagtem Interview stellt Frau Vis-Paulus von der LV 1871 völlig zu Recht fest, dass Belegschaften einen Arbeitgeber-Pflichtzuschuss von 15 Prozent nicht als Wertschätzung erachten. Und schon ist Sand im Getriebe.
Im vierten der fünf bAV-Durchführungswege dagegen, ein versicherungsfreier, leisten die Arbeitgeber – freiwillig – einen Zuschuss von 30 oder 50 Prozent, zuweilen legen sie nochmal den gleichen Betrag hinzu. Der Grund: Das Unternehmen profitiert selbst in erheblichem Maße von einem solchen Angebot, betriebswirtschaftlich, steuerlich und bilanziell. Hier erfährt die Belegschaft die Wertschätzung eines fürsorglichen Unternehmens, die sie auch verdient.
Die Rede ist von der pauschaldotierten Unterstützungskasse. Hier bleiben die Beiträge der Belegschaft und die des Arbeitgebers in aller Regel im Unternehmen, als Quasi-Darlehen. Das Unternehmen nutzt diese Liquidität für Investitionszwecke und/oder zur Ablösung teurer Bankkredite. Gerade in Krisenzeiten von unschätzbarem Wert.
Klare und transparente Kapitalzusagen
Und: Die Arbeitnehmer sehen auf diese Weise sozusagen jeden Tag ihre eigene Altersvorsorge arbeiten. Entsprechend hoch sind die Auswirkungen auf die Mitarbeiterbindung und die Mitarbeitermotivation. Klare und transparente Kapitalzusagen mit einer Verzinsung, die auch aufgrund der niedrigen Kosten ein gutes Stück über der Garantieverzinsung von Versicherungen liegt, tun ein Übriges. Zu all dem diese Kennzahl, die bAV-Berater und Beraterinnen aufhorchen lassen müssten: Die Durchdringungsquote in den Belegschaften liegt beim U-Kassenmodell durchschnittlich bei 80 Prozent, also viel höher als bei versicherungsförmigen bAV-Modellen. Längst ist die pdUK im Arbeitgeber-Branding bei tausenden von Unternehmen fester Bestandteil.
Also: Im fünften bAV-Durchführungsweg profitieren nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sondern auch die Arbeitgeber als wichtige Multiplikatoren im Neugeschäft. Und weil das so ist, verbuchen viele Anbieter von pdUK-Konzepten derzeit Umsätze wie in ihrer ganzen Firmenhistorie nicht. Im Gegensatz zu zahllosen Beratern und Beraterinnen, die mit versicherungsförmigen bAV-Angeboten kaum noch punkten können. Ihnen fehlen schlicht die guten Argumente.
Über den Autor
Manfred Baier ist Chef der auf die Einrichtung und Verwaltung von Versorgungswerken spezialisierten Authent-Gruppe und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierte Unterstützungskassen.
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