- Von Sabine Groth
- 26.06.2024 um 14:42
Nachdem das Rentenpaket II, das sich auf die gesetzliche Rente fokussiert, auf den Weg gebracht wurde, ist jetzt die Reform der betrieblichen Vorsorge an der Reihe. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat einen Gesetzesentwurf hierzu an die anderen Regierungsressorts zur Abstimmung geschickt.
Laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, der der Entwurf vorliegt, soll das neue Gesetz unter anderem das Übertragen schon vorhandener Sozialpartnermodelle auf andere Branchen sowie auf nicht tarifgebundene Betriebe erleichtern. So soll es den Kreis potenzieller Teilnehmer deutlich erweitern.

Wie die Regierung die Rentenpläne konsequent abarbeitet
Wie es um die Altersvorsorge-Reform derzeit bestellt ist
IG Metall lehnt Sozialpartnermodell in der bAV ab
Zudem sehe der Entwurf Flexibilisierungen im Abfindungsrecht und eine Lockerung von Hinzuverdienstvorschriften für Beschäftigte vor, die vor der Altersgrenze Betriebsrente beziehen. Ebenfalls sollen die Förderbeträge für Betriebsrenten für Geringverdiener steigen.
Der Versicherer-Verband GDV freut sich, dass es bei der Reform der betrieblichen Altersversorgung endlich vorwärts geht. „Die Änderungen sind wichtig, um die Verbreitung der Betriebsrenten weiter zu erhöhen. Eine gute Maßnahme ist, dass die Geringverdiener-Förderung erhöht und an die Lohnentwicklung gekoppelt wird. Dadurch werden Menschen mit geringen Einkommen künftig nicht mehr aus der Förderung herausfallen, wenn sie aufgrund allgemein steigender Löhne und Preise etwas mehr verdienen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Ganz zufrieden ist er aber nicht: „Allerdings wurde die Chance vertan, die betriebliche Altersversorgung auch außerhalb der Sozialpartnermodelle weiter zu stärken. Beispielsweise durch die Lockerung von Garantien. Hier wäre mehr Flexibilität sinnvoll, damit Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds die Chancen des Kapitalmarkts stärker nutzen können.“

0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren