Ein Arbeiter wartete eine Dampfturbine: Viele Betriebsrenten sind nicht fehlerfrei aufgestellt. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 07.12.2017 um 13:31
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Bei viele Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist es zu Fehlern gekommen. Das hat die Rentenberatungsgesellschaft BBVS bei einer Auswertung von 1.000 Betriebsrentenverträgen herausgefunden. Die Folgen können Vermögensschäden, Schwierigkeiten beim Ausscheiden aus dem Betrieb und Haftungsrisiken sein.

Viele Vereinbarungen zur Betriebsrente weisen laut Rentenberatungsgesellschaft BBVS „beträchtliche Mängel“ auf. Das Unternehmen hat 1.000 Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durchgearbeitet und ist dabei offenbar immer wieder auf Fehler gestoßen. Die Ergebnisse dieser Auswertungen hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) im Dossier „Mängel in bAV-Verträgen – unerkannte Haftungsfallen“ zusammengefasst.

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So sind laut der Untersuchung in neun von zehn Fällen beispielsweise die Entgeltumwandlungsvereinbarungen fehlerhaft oder gar nicht vorhanden. Bei 60 Prozent der untersuchten Betriebsrenten fehlen die Vertragsdokumente für die Direktversicherung oder Pensionskasse. In 95 Prozent der Fälle gab es keine Dokumentation der Beratung. Und bei der Hälfte der Verträge war der Ablauf der Versicherung nicht mit dem tatsächlichen Rentenalter synchronisiert.

Unternehmen sitzen auf einer Zeitbombe

Bei einem Viertel wichen außerdem Daten im Antrag, in der Entgeltumwandlungsvereinbarung und in der Police voneinander ab. Falsche Überschusssysteme in der Anwartschafts- und Rentenphase, falsche Buchung der betrieblichen Altersversorgung auf der Gehaltsabrechnung und die fehlerhafte Behandlung von eingeschlossenen Zusatzversicherungen waren weitere Fehler, die den Experten aufgefallen waren.

„Eine völlig fehlerfreie Entgeltumwandlung muss man mit der Lupe suchen“, so das Fazit von BBVS-Geschäftsführer Karsten Rehfeldt. „Viele Unternehmen sitzen daher auf einer Zeitbombe, die zu erheblichen Haftungsansprüchen der Arbeitnehmer sowie finanziell belastenden Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen kann.“

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