- Von Redaktion
- 10.10.2016 um 21:31
Erstens: Die recht hohen monatlichen Belastungen, vor allem wenn die von Versicherungen empfohlenen 75 Prozent des Nettoeinkommens oder mehr abgesichert werden.
Zweitens: Die höheren Preise bei Vorerkrankungen, risikoreichen Berufsbildern oder gefährlichen Hobbys.
Drittens: Die Unsicherheit, ob die Versicherung im Zweifelsfall tatsächlich leisten wird.
Viertens: Die Sorge, Ansprüche in möglicherweise jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen durchsetzen zu müssen. Schließlich geht es vor allem bei Leistungsfällen bereits in jungen Jahren um hohe Summen, die Versicherungen über Jahre leisten müssen. Das birgt Konfliktpotenzial.
Fünftens: Die Abschlusskosten und die jährlichen Kosten als Bestandteil der BU-Beiträge.
Sechstens: Die Aussicht im Notfall ohne BU von der Familie gestützt werden zu können.
Siebtens: Eine positive Beurteilung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Achtens: Eine mögliche Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten im Leistungsfall.
Neuntens: Die Anrechenbarkeit von BU-Renten bei Bezug von Arbeitslosengeld-II („Hartz IV“).
Die Verbraucherzentralen raten zwar „aus sehr guten Gründen“ dazu, ein „großes Lebensrisiko“ durch eine BU-Police auszuschließen, gibt Dowideit zu. Denn die gesetzliche Absicherung (Erwerbsminderungsrente) habe in der Tat deutliche Nachteile gegenüber der privaten Variante. „Doch auch letztere ist bei weitem nicht frei von Fehlern. Ein Abschluss muss gründlich vorbereit sein – und kann durchaus auch verworfen werden“.
Makler Sven Hennig hat auch auf diesen Handelsblatt-Text geantwortet. Seine Ausführungen finden Sie hier.
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