- Von Lorenz Klein
- 15.06.2018 um 15:43
Leider konnte Sandra Koch in ihrem folgenden Vortrag keine Aussichten auf Verbesserungen in diesem umstrittenen Punkt aus Berlin mitbringen, aber das war so auch nicht zu erwarten. Die Regierungsamtfrau aus dem Bundesfinanzministerium referierte über die steuerlichen Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und stand den anwesenden Maklern Rede und Antwort zu den oftmals kniffligen Fragen rund um die bAV.
Mit vielen Fragen aus dem Publikum sah sich auch Mathias Ulbrich konfrontiert. Der Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule Schmalkalden sowie bAV-Experte der Rechtsanwaltskanzlei Bach Langheid Dallmayr sprach über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Er erläuterte den Zuhörern die rechtlichen Besonderheiten der neuen Zielrente/Beitragszusage im Rahmen der neuen bAV-II-Welt (Sozialpartnermodell).
Dabei wies Ulbrich unter anderem auf mögliche Fallstricke hin, die sich stellen, wenn Arbeitgeber einen Wechsel ihrer Versorgungsarchitektur vornehmen wollen – sprich: Von der bisherigen bAV-I-Welt in die bAV-II-Welt übergehen wollen. Dabei handele es sich um „das Hochreck der bAV“, machte Ulbrich den Schwierigkeitsgrad dieser Aufgabe deutlich. Er sei gespannt, so der Rechtsexperte, wie sich die Vor- und Nachteile des neuen Sozialpartnermodells für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft verteilen werden. Für Lacher im Publikum sorgte er dabei mit seiner „typischen Antwort von Juristen“, wie er selbst einräumte, wenn sich Makler konkrete Aussagen wünschen: „Es kommt drauf an“.
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