- Von Karen Schmidt
- 14.06.2024 um 16:48
Als nächstes übernahm Volker Ars, Leiter Recht und Grundsatzfragen HDI Pensionsmanagement, das Rednerpult und berichtete über Neuerungen und Herausforderungen im bAV-Arbeitsrecht.
Ars ging unter anderem auf eine geplante Änderung des Nachweisgesetzes ein. Das Gesetz gibt es bereits seit den neunziger Jahren und verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden schriftlich festzuhalten, zu unterschreiben und den Beschäftigten auszuhändigen. Es bedarf also der Schriftform. „Bis 2022 war das Gesetz ein zahnloser Tiger, weil es keine Sanktionen gab, wenn der Arbeitgeber das nicht gemacht hat“, so Ars. 2022 kam die Verschärfung und es wurde eine Geldbuße von bis zu 2.000 Euro eingeführt.
Nun gebe es eine neue Gesetzgebungsinitiative des Bundesjustizministeriums, das vorschlägt, die Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auch digital zur Verfügung zu stellen. „Es würde also künftig die Textform reichen“, so Ars. Und die Dokumente könnten per Email oder Download-Portal an den Beschäftigten übermittelt werden. „Das wäre eine erfreuliche Entwicklung“ so Ars.
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