- Von Karen Schmidt
- 14.06.2024 um 16:48
Den zweiten Teil der Veranstaltung eröffnete nach der Mittagspause Fabian von Löbbecke (hier im Bild mit Moderatorin Silke Leinweber), im Vorstand der HDI Lebensversicherung verantwortlich für den Bereich Neugeschäft Leben und betriebliche Altersversorgung. Er sprach zum Thema „Vertriebliche bAV-Strategien in volatilen Zeiten: Zielgruppen fokussieren und Chancen nutzen“.
Er ging dabei unter anderem auf eine Umfrage von HDI unter Rentnern ein, die der Marktforscher Yougov jüngst durchgeführt hatte. Danach muss sich mehr als die Hälfte der deutschen Rentnerinnen und Rentner zwischen 63 und 70 Jahren im Alter deutlich einschränken. Sie können sich finanziell nicht leisten, was sie sich für den Ruhestand vorgenommen hatten: 38 Prozent können den gewohnten Lebensstandard überhaupt nicht mehr halten, 17 Prozent können das nur, wenn sie größere Abstriche in Kauf nehmen.
Entsprechend kritisch blicken die Befragten zurück: Eine deutliche Mehrheit von 61 Prozent würde im Nachhinein mehr privat vorsorgen, knapp ein Drittel (32 Prozent) sogar deutlich mehr. Dem „früheren Ich“ würden sie vor allem den frühzeitigen Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sowie eine professionelle Beratung empfehlen.
Die Antwort von HDI darauf ist die fondsgebundene bAV. Dabei muss die Rentenphase per Gesetz sicher sein. Bei einer Rentenbezugsdauer von mehr als 20 Jahren ein bisschen zu langweilig, findet von Löbbecke. Beim Tarif Safe Invest für die Unterstützungskasse hat sich der Versicherer daher etwas einfallen lassen. Neben klassischen Auszahlvarianten gibt es noch zwei weitere. Erstens: Die Unterstützungskassenleistung, die frei wird, zahlt HDI auf Wunsch des Kunden erst ein Jahr später aus. Zweitens gibt es eine Ratenoption. Hierbei kann der Kunde entscheiden, ob er die Leistung in einem Zeitraum von einem bis zu zehn Jahre ausbezahlt haben will. „Bei der Ratenzahlung werden die nicht abgerufenen Raten weiter verzinst. Und mit der letzten Rate wird dann ein Zinsbonus ausgezahlt“, sagt von Löbbecke. Gleichzeitig habe man auch die freie Vererbbarkeit sichergestellt: „Ausstehende Raten können im Todesfall frei vererbt werden“, so von Löbbecke weiter.
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