Die Einkommenssicherung von Ärztinnen muss zur Karriere der Medizinerinnen mit all ihren Besonderheiten passen. © Menschen Foto erstellt von katemangostar - de.freepik.com
  • Von Redaktion
  • 22.07.2021 um 12:18
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Wer Ärztinnen bei der Absicherung des Einkommens berät, darf sich nicht ausschließlich auf die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ausrichten. Denn eine junge Ärztin muss nicht nur über Produkteigenschaften aufgeklärt werden, sondern auch diese mit Blick auf ihre berufliche Zukunft einordnen können. Darauf weist Versicherungsmaklerin Rebekka Sarnes hin.

Manche Produkteigenschaften einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind auf den ersten Blick sinnvoll und im direkten Vergleich zu anderen Angeboten der gleichen Sparte ergeben sich eindeutige Produktvorteile, doch wie sieht es mit den perspektivischen Bedürfnissen einer jungen Ärztin konkret aus? Es lohnt sich genauer hinzuschauen und den Werdegang junger Medizinerinnen unter die Lupe zu nehmen. Wie sieht dieser aus?

Der Werdegang beginnt mit dem Studium der Humanmedizin, regulär nach dem Abitur, gegebenenfalls mit ein paar Wartesemestern aufgrund des Numerus Clausus. Also ist eine angehende Ärztin zu Beginn ihrer Laufbahn in der Regel zwischen 18 und 22 Jahren alt. Nach der gängigen Studiendauer von etwa sechs Jahren ist sie approbiert und zwischen 24 und 28. Um nun einen Facharzttitel erwerben zu können, liegen weitere fünf bis sieben Jahre als Assistenzärztin vor ihr. Sie ist also zwischen Anfang und Mitte dreißig, bevor sie eine fertig ausgebildete Fachärztin ist.

Frühestens mit Erreichen dieses Stadiums kann sie sich als Vertragsärztin mit eigenem Kassensitz niederlassen. Ihre Einkommenssituation hat sich in dieser Zeit ebenfalls weiterentwickelt von einem Einstiegsgehalt zu Berufsbeginn mit knapp 60.000 Euro brutto pro Jahr hin zu einem Gehalt als frisch fertige Fachärztin von etwa 80.000 Euro brutto jährlich. Dies gilt nur unter der Annahme, dass die junge Ärztin kontinuierlich in einem Krankenhaus in Vollzeit beschäftigt ist. Doch was passiert, wenn Work-Life-Balance und Familienplanung mitberücksichtigt werden?

Mit Kindern ist der Karriereverlauf anders

In diesem Szenario würde der klassische Werdegang zum Teil unterbrochen und verlängert. Unterbrochen würde er etwa durch eine Elternzeit, welche nicht auf die Weiterbildung angerechnet wird. Somit kann sich die Weiterbildung einer Assistenzärztin pro Kind je nach Wunsch der Mutter um bis zu drei Jahre verlängern. Beschließt die Medizinerin nach der Elternzeit ihre berufliche Laufbahn in Teilzeit fortzuführen, verlängert sich die Weiterbildung ebenfalls – zum Beispiel bei einer halben Stelle um das Doppelte.

Bräuchte eine Ärztin also regulär sechs Jahre bis zu Ihrer Facharztprüfung, so kann sich diese mit einem Jahr Elternzeit im zweiten Weiterbildungsjahr und daran anschließender Teilzeitbeschäftigung mit halber Stelle auf zwölf Jahre ausdehnen. Das bedeutet, sie ist dann nicht mehr Anfang oder Mitte dreißig, wenn sie sich erstmalig niederlassen könnte, sondern eventuell Ende dreißig oder Anfang vierzig. Auch das Einkommen wäre logischer Weise nicht mehr wie bei Vollbeschäftigung. Aber der Absicherungsbedarf wäre nach wie vor da, denn die Ärztin ist nicht mehr nur für sich alleine verantwortlich, sondern auch für ihre Familie. Dies hat direkte Auswirkungen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die damit verbundenen Highlights, die oft von Vermittlern hervorgehoben werden.

Auswirkungen auf die Arbeitskraftabsicherung

Nehmen wir das Optionsrecht zur Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro im Jahr läge ein angemessener Versicherungsschutz zum Berufseintritt bei 30.000 Euro BU-Jahresrente. Doch genau bei dieser Versicherungssumme haben die meisten Versicherungen auch ihr Limit für die Nachversicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Optionen würden also gar nicht greifen.

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