- Von Lorenz Klein
- 03.02.2022 um 17:01
Wechsel zu einer vorherigen Szene im Beitrag: Auch bei Wolfgang H. erkennt die gesetzliche Rentenversicherung die volle Erwerbsminderung an – und das unbefristet. Dabei sei normalerweise üblich, dass die Erwerbsminderung alle zwei bis drei Jahre überprüft würde. „Nicht so bei ihm. Das heißt, der Staat rechnet nicht damit, dass Wolfgang H. jemals wieder gesund wird. Für seine private Berufsunfähigkeitsversicherung, den BVV, ist das unerheblich. Er beruft sich darauf, dass für die gesetzliche Rente andere Regeln gelten als für die private.“
Da der BVV dem WDR ein Interview vor der Kamera aber nicht habe geben wollen, sei man auf den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zugegangen und habe „stellvertretend für alle Versicherer“ um ein Interview gebeten. „Die rechtlichen Voraussetzungen sind einfach unterschiedlich. Das kann in der Tat voneinander abweichen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Asmussen: „Nein, Schikane muss ich wirklich zurückweisen“
Allerdings, halten die Autoren dem GDV entgegen: „Früher haben viele Versicherer diese Bescheide anerkannt. Das stand sogar in deren Geschäftsbedingungen.“ Dazu verweisen die Autoren auf eine beispielhafte Klausel aus einem Allianz-Vertrag: „Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit genügt die Vorlage des Rentenbescheids“, heißt es demnach. Doch mit der Zeit sei diese Klausel aus vielen Verträgen verschwunden.
Dann möchte der WDR noch wissen, ob das also „Schikane“ sei, was die Versicherungen da trieben? Dazu Asmussen:
„Nein, Schikane muss ich wirklich zurückweisen, sondern ich glaube in der Tat: Man muss bei solchen Fällen im Einzelfall überprüfen, ob die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit vorliegen. In 80 Prozent der Fälle wird positiv entschieden. Wenn alle Unterlagen vollständig da sind, wird im Durchschnitt in 9 Tagen entschieden, da wird auch nichts verzögert.“
Nachfrage der Reporter aus dem Off: „Und wie erklärt er sich dann unsere Fälle?“ „Das sind Einzelfälle“, entgegnet Asmussen. „Ich kann hier kein systematisches Vorgehen erkennen, das wäre auch nicht in unserem Sinne.“
Wie die im Film vorgestellten Fälle der drei BU-Antragsteller ausgingen, erfahren Sie in der Reportage.
Hubert Wolf
Vor 3 JahrenMich wundert das nicht sondern bestätigt meine Erfahrungen mit der Generali uneingeschräkt. Als freier Makler meiden wir alle Unternehmungen die mit der Generali zusammenhängen von Anbeginn unserer Tätigkeit. Und wir sind gut bedient.
Guido Berendes
Vor 3 Jahrenin dem Artikel wird viel von Pflege und EM berichtet, aber das Entscheidende fehlt wie so häufig: Wieso lehnt denn die AM die Leistung eigentlich ab ? Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung? BU-Grad 50% nicht erreicht ? Fehlen Unterlagen? Verweisung?
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kommentierenHubert Wolf
Vor 3 JahrenMich wundert das nicht sondern bestätigt meine Erfahrungen mit der Generali uneingeschräkt. Als freier Makler meiden wir alle Unternehmungen die mit der Generali zusammenhängen von Anbeginn unserer Tätigkeit. Und wir sind gut bedient.
Guido Berendes
Vor 3 Jahrenin dem Artikel wird viel von Pflege und EM berichtet, aber das Entscheidende fehlt wie so häufig: Wieso lehnt denn die AM die Leistung eigentlich ab ? Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung? BU-Grad 50% nicht erreicht ? Fehlen Unterlagen? Verweisung?