- Von Barbara Bocks
- 20.09.2024 um 14:04
Am 18. September hat das Bundeskabinett das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Dessen Ziel: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiter auszubauen und für mehr Angestellte zugänglich zu machen. Generell will das Bundeskabinett mit den Änderungen die Betriebsrente als zweites Standbein der Altersversorgung neben der gesetzlichen Rente stärken.
Rund 54 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Angestellten in Deutschland erhalten laut Angaben des Gremiums aktuell im Ruhestand eine Betriebsrente.
Insbesondere bei kleineren Firmen und bei Geringverdienern gab es aber noch Lücken. Diese will die Regierung mit dem zweiten Entwurf schließen.
Die wichtigsten Änderungen des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Überblick:
- Das Sozialpartnermodell wird erweitert: Unternehmen und Angestellte können jetzt leichter bei bereits bestehenden Modellen mitmachen.
- Angestellte mit niedrigerem Einkommen (Geringverdiener) werden mehr gefördert: Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag erhöht sich auf 2.718 Euro monatlich, unabhängig von einer Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit. Die Grenze wird außerdem dynamisiert und entspricht 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Daher können Geringverdiener auch nach einer Lohnerhöhung weiter Förderung erhalten.
- Flexible Auszahlungsmodelle: Rentnerinnen und Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können jetzt ihre Betriebsrente mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt einige der Änderungen beim zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz. Zu denen zählt beispielsweise, dass die Betriebsrente von Geringverdienern mehr gefördert wird und dass diese sich an den Löhnen orientieren soll. „Dadurch profitieren gerade untere Einkommensgruppen stärker von der Betriebsrente“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Vertan wurde aus GDV-Sicht jedoch die Chance, freiwillige Opt-out-Regelungen auf Betriebsebene einzuführen.
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GDV: Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz könnte besser sein
Generell bleibt der aktuelle Gesetzentwurf aus Sicht der Versicherer „deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurück“. Dass er auf tariflose Bereiche beschränkt ist, sorgt laut GDV dafür, dass das Modell weniger wirksam ist. Die Versicherer appellieren daher, gezielt nachzubessern und den Rahmen breiter zu fassen.
Außerdem kritisiert der GDV, dass die Garantien beim neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz nur begrenzt flexibel sein sollen. Mit noch beweglicheren Garantien, auch außerhalb von Sozialpartnermodellen, könnten die Unternehmen höhere Renditen für Versicherte erzielen. „Dafür werden wir uns im jetzt folgenden Gesetzgebungsverfahren noch weiter einsetzen”, erklärt Asmussen.
Nachdem der Entwurf für eine Reform der betrieblichen Altersversorgung nun verabschiedet wurde, muss aus GDV-Sicht zügig die Reform für die geförderte private Altersvorsorge folgen.
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