- Von Juliana Demski
- 16.03.2021 um 10:32
Seit 2011 veröffentlicht das Institut für Finanz-Markt-Analyse (Infinma) regelmäßig die sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nun hat es sich zum ersten Mal auch der Sparte der Grundfähigkeitsversicherung gewidmet. 67 Tarife von 26 Anbietern haben sich die Experten angeschaut.
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Im Rahmen der Untersuchung würden wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. Derzeit werteten die Analysten vom Infinma zu insgesamt 17 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gebe. Das Vorkommen dieser Ausprägungen werde dann gezählt; und diejenige, die am häufigsten vorkomme, definiere dann den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Wie üblich vergibt das Infinma auch in dieser Sparte kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 17 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen gar übertreffen.
Hier ist die Übersicht über die 17 Kriterien:
- Prognose
- Rückwirkende Leistung
- Meldefristen
- Kostenübernahme bei Anreise/Ausland
- Mitwirkungspflichten im Leistungsfall
- Befristete Anerkenntnisse
- Beitragsdynamik
- Leistungsdynamik
- Umtauschfunktion Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
- Pflege-Option
- Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten
- Verlängerungsoption
- Leistung bei Erwerbsminderung
- Infektionsklausel
- Leistung bei psychischen Erkrankungen
- Alleiniger Leistungsauslöser
- Absicherung der Top-80-Prozent-Grundfähigkeiten
Das Fazit der Studienautoren fällt positiv aus:
„Die Produkte in der Grundfähigkeitsversicherung haben recht schnell ein vergleichsweise hohes qualitatives Niveau erreicht“, kommentiert Infinma-Chef Jörg Schulz die Ergebnisse. „Der grundsätzliche starke Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung hat sich auch vorteilhaft auf die Grundfähigkeitsversicherung ausgewirkt. So ist beispielsweise in nur kurzer Zeit der verkürzte Prognosezeitraum von sechs Monaten zum Marktstandard geworden.“
Zudem sei schon jetzt zu erkennen, dass sich die Marktstandards „sehr dynamisch entwickeln“. So sei es auch wahrscheinlich, dass es schon beim nächsten Update Änderungen am Standard geben wird, so Schulz.
„Themenschwerpunkte bei der Weiterentwicklung der Produkte sind beispielsweise die Verlängerungsoption, Nachversicherungsmöglichkeiten mit und ohne Anlass oder Zusatzleistungen bei schweren Krankheiten“, fügt Stephan Franz, im Hause Infinma für die Grundfähigkeitsabsicherungen zuständig, hinzu.
Dabei habe das Infinma „anders als beispielsweise bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse“, so Franz weiter – und das bedeute mehr Transparenz. „Der Verzicht auf eine Gewichtung von Kriterien führt zudem dazu, dass es keine Bevormundung der Nutzer des Verfahrens gibt. Wir maßen uns eben gerade nicht an, beurteilen zu können, dass eine bestimmte Produkteigenschaft umso und so viel Rating-Punkte wertvoller ist als ein anderes Kriterium.“
Hier kommen die Ergebnisse:
Insgesamt erhielten 19 der 26 untersuchten Versicherer und 43 von 67 Tarifen eine Auszeichnung von den Infinma-Experten.
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