- Von Lorenz Klein
- 25.05.2020 um 13:21
Auch der Vortrag von Rechtsanwalt Christian Betz-Rehm zum Thema „bAV in der Corona-Krise & Aufklärungspflichten in der Entgeltumwandlung“ dürfte aufgrund der aktuellen Ereignisse großes Interesse wecken. Inwieweit spielt hier das vermeintliche Damoklesschwert Haftung des Vermittlers eine Rolle?
Aufklärungspflichten sind in der bAV immer ein Thema. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern teils aktiv, teils auf Nachfrage Auskunft zur Betriebsrente erteilen. Einerseits müssen Vermittler wissen, wer wann wie und über was aufzuklären ist. Andererseits können sie bei der Erfüllung dieser Pflichten auch unterstützen und Arbeitgeber damit wirkungsvoll entlasten.
Zurzeit ist Aufklärung besonders wichtig. Denn Corona verändert in Teilen auch die bAV. Beispiel Kurzarbeit: Wird die Arbeitszeit stark reduziert, kann es passieren, dass sich der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung nicht mehr leisten kann. Oder der Arbeitgeber hebt die Dienstpflicht komplett auf. Dann bekommt der Mitarbeiter kein Arbeitsentgelt mehr, sondern ausschließlich Kurzarbeitergeld. Und ohne Entgelt keine Entgeltumwandlung. Das Aussetzen der Beiträge ist leicht – die korrekte arbeitsrechtliche Umsetzung ist schwieriger. Wer sich als Vermittler mit dieser komplexen Materie auskennt, kann sich positionieren.
Zur Abrundung des Webinar-Tages wird Steuerberater Thomas Dommermuth „Aktuelle steuerliche Einblicke – Vertriebsimpulse für das Vorsorgegeschäft“ liefern. Die Steuerthematik zählt ja traditionell zu einer der Königsdisziplinen in der bAV. Auf welche aktuellen Entwicklungen wird Dommermuth eingehen und inwieweit kann die Steueroptimierung der entscheidende Baustein sein bei der Frage, ob sich die bAV am Ende eindeutig lohnt?
Ich will an dieser Stelle nicht zu viele Inhalte des HDI bAV-Expertenforums 2020 vorwegnehmen. Deshalb nur so viel: Das Steuerrecht entwickelt sich kontinuierlich weiter. Oft bergen Neuerungen das Potenzial für frische vertriebliche Ansätze. In Kürze soll zum Beispiel der Solidaritätszuschlag wegfallen. Wie schon erwähnt, ist die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit auf die Beiträge eine wichtige Ertragsquelle für die bAV. Was, wenn man die Ersparnis durch den wegfallenden „Soli“ nun ebenfalls für die Betriebsrente nutzbar machen könnte? Vielleicht wird uns Professor Dommermuth beim bAV-Expertenforum am 9. Juni ja dazu neue Perspektiven aufzeigen.
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