- Von Redaktion
- 06.04.2016 um 09:15
Wie könnte man das Problem der Berufsgruppeneinteilung denn Ihrer Ansicht nach beheben? Unijob und Unisex?
Kemnitz: Ich favorisiere wirklich Unijob-Tarife, wobei ich dies ausdrücklich nicht nur auf die Beitragskalkulation sondern auch auf die versicherbaren Endalter beziehe. Unijob-Tarife sind nicht nur sozial gerechter, sondern würden auch den Verwaltungsaufwand bei den Versicherern sowie die Unsicherheit bei den Antragstellern reduzieren. Abgesehen davon, dass die Berufsgruppenverzeichnisse der Versicherer ohnehin nie vollständig sein können und in der Praxis sehr häufig korrigiert und erweitert werden, scheinen manche Versicherer damit auch überfordert zu sein. Das zeigt sich beispielsweise dann, wenn ein Versicherer den „Techniker/in – Maschinenbau“ deutlich ungünstiger einstuft als den „Maschinenbautechniker/in“.
Helberg: Ja, genau. Heute haben wir die Situation, dass für die gesamte Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsgruppe angenommen wird, der man beim Abschluss zugeordnet wird. Wer beim Abschluss studiert, zahlt immer annähernd einen Akademiker-Beitrag, auch wenn er nach dem Studium Reiseführer für Abenteuerreisen, Taxifahrer oder Gärtner wird. Wer hingegen als Gärtner eine BU abschließt, zahlt immer den zwei- bis dreifachen Beitrag des Studenten, auch wenn er später ein Studium nachholt und Akademiker wird. Auch das ist ein gutes Argument, den konkreten Beruf beim Abschluss einer BU nicht als Tarifierungsmerkmal zu nutzen. Da die Versicherer das wegen möglicher Vorwürfe eines Kartells nicht gemeinsam ändern können –selbst wenn sie es wollten –, ist hier der Gesetzgeber gefordert.
Auch beim Umgang mit Vorerkrankungen oder Leistungsregulierung gibt es alternative Lösungsvorschläge. Wie sehen diese aus?
Kemnitz: Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schlagen ja bis zu einer monatlichen BU-Rente von 1.500 Euro keine oder eine stark vereinfachte Gesundheitsprüfung vor. Das wird bei einer privaten Versicherung so pauschal nicht realisierbar sein. Denn die meisten Berufstätigen würden vermutlich mit dem Abschluss der BU-Versicherung warten, bis sich erste gesundheitliche Beschwerden andeuten. Aber die BU-Versicherer könnten sich darauf einigen, Jugendlichen nach Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb von beispielsweise zwölf Monaten einen solchen BU-Antrag mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen zu ermöglichen. Damit würden sie einen besonderen Anreiz für einen frühzeitigen Abschluss schaffen. Warum sollte so etwas nur im Rahmen einer betrieblichen Vorsorge oder im Rahmen von Sonderaktionen möglich sein?
Wenn man Negativschlagzeilen zur Leistungsregulierung der BU-Versicherer genauer analysiert, so streiten sich die Parteien auffallend häufig um den Grad der Berufsunfähigkeit und jede Partei beruft sich dabei auf seinen Gutachter. Uns sollte klar sein, dass solche Streitigkeiten dem Ruf der BU-Versicherer schaden. Aber offensichtlich hat nicht jeder Gutachter die charakterliche Stärke, unabhängig von den Interessen seines Auftraggebers neutrale Gutachten zu erstellen. Deshalb sollte die Versicherungsbranche überdenken, ob Gutachten nur noch durch eine neutrale Stelle – etwa den zuständigen Ombudsmann – in Auftrag gegeben werden sollten, sodass der Gutachter den ursprünglichen Auftraggeber gar nicht erfährt. Die Kosten für die Erstellung der Gutachten könnten ja trotzdem an die jeweilige Versicherungsgesellschaft weitergeleitet werden.
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