Sven Beste, leitender Justiziar der Allianz Leben, während seiner sechsmonatigen Auszeit in Tokio. © Sven Beste
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  • 29.03.2018 um 09:50
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Eine sechsmonatige Auszeit nehmen und dabei volles Gehalt beziehen? Klingt wie ein schöner Traum, gibt es aber wirklich. Mit Hilfe von Zeitwertkonten können Mitarbeiter Boni, Überstunden & Co. ansparen und das Guthaben dann für eben diese Auszeit nutzen. Pfefferminzia sprach mit Sven Beste, leitender Justiziar der Allianz Leben, über das Modell an sich und über Bestes eigene Auszeit.

Pfefferminzia: Herr Beste, was ist ein Zeitwertkonto?

Sven Beste: Mithilfe eines Zeitwertkontos können Arbeitnehmer ein Wertguthaben aufbauen, indem sie beispielsweise auf Vergütungsanteile verzichten, Boni einzahlen, nicht genommenen Urlaub oder Überstunden einbringen. Dieses Geld legt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an, das Guthaben wird verzinst. Ist dann genug Guthaben aufgebaut, kann der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit reduzieren oder eine Auszeit nehmen, um beispielsweise eine Weltreise zu machen, sich weiterzubilden, einen Angehörigen zu pflegen, oder auch um im Alter weniger oder gar nicht mehr zu arbeiten. Dabei bezieht er weiter sein volles Gehalt und ist nach wie vor kranken- und sozialversichert.

Haben Sie ein Beispiel?

Nehmen wir an, ein Mitarbeiter verdient 3.000 Euro brutto und will eine Auszeit von sechs Monaten nehmen. Dafür muss er also 18.000 Euro ansparen. Bekommt er ein 13. und 14. Gehalt, dann müsste er beispielsweise drei Jahre lang auf diese beiden weiteren Gehälter verzichten, um das zu erreichen. Der Arbeitgeber hat dabei keine Ersparnis, weil er neben dem Bruttogehalt auch den Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag mit in dem Wertguthaben ansparen muss. Das sind in unserem Beispiel von 18.000 Euro nochmal rund 20 Prozent, also 3.600 Euro. Diese Verpflichtung trifft den Arbeitgeber auch dann, wenn der Mitarbeiter wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenzen an sich beitragsfreies Entgelt in sein Wertguthaben einbringt.

Aus Sicht der Mitarbeiter ist dabei der große Vorteil, dass sie mehr Arbeitszeitautonomie erhalten. Sie können also in einem gewissen Rahmen wieder selbst bestimmen, wie viel sie arbeiten. Das ist heutzutage ganz wichtig.

Was haben Arbeitgeber davon?

Sie haben einen Vorteil beim Kampf um Fachkräfte. Gerade gut ausgebildete Mitarbeiter, insbesondere wenn sie der Generation Y angehören, legen heutzutage vermehrt Wert auf Tools, die mehr Arbeitszeitautonomie ermöglichen. In vielen Branchen gibt es aber auch das Problem, dass nicht alle bis zum 67. Lebensjahr arbeiten können. Arbeitgeber sind gezwungen, die Arbeitszeit an die körperlichen Gegebenheiten der einzelnen Mitarbeiter anzupassen. Durch diese Arbeitszeitreduktion entstehen Gehaltsdefizite, und die lassen sich über ein Zeitwertkonto ausgleichen.

Jetzt habe ich mich als Arbeitgeber entschieden, das anzubieten. Wie muss ich als nächstes vorgehen?

Der Arbeitgeber schließt zunächst eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung mit seinem Mitarbeiter. Dort wirdgeregelt, was ein Mitarbeiter einbringen kann – beispielsweise Geld, Urlaub, Mehrarbeit und so weiter. Und auch die Frage, wann der Mitarbeiter freistellen kann, muss da einvernehmlich geregelt werden. Das sind die Kernthemen. Als nächstes muss das Lohn- und Gehaltsabrechnungssystem entsprechend eingerichtet werden.

Was ist hierbei zu beachten?

Die Dotierungen der Mitarbeiter sind steuer- und sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber muss nun sicherstellen, dass diese gesparten Abgaben archiviert werden – zum Teil über Jahre und Jahrzehnte hinweg. Denn erst wenn der Arbeitnehmer sein Wertguthaben nutzt, muss er Steuern und Sozialabgaben darauf zahlen. Sodann muss der Arbeitgeber auch entscheiden, wie er die Finanzierung der Freistellung gestalten will, ob er auf eine Versicherungslösung mit einer garantierten Verzinsung zurückgreifen will zum Beispiel, oder ob das Wertguthaben in Fondsanlagen investiert. Der Gesetzgeber hat dabei strikte Vorgaben für die Kapitalanlage gemacht. So darf der Aktienanteil beispielsweise maximal 20 Prozent betragen. Und der Arbeitgeber muss noch einen weiteren Punkt beachten.

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