- Von Redaktion
- 20.06.2017 um 19:15
Bitte sehr.
Dahmen: Mit unseren BU-Verträgen sichern wir die Berufstätigkeit eines Kunden ab, bis er 67 Jahre alt sind. Doch wer weiß heute schon, wie sich sein Beruf in den kommenden Jahrzehnten ändern wird? Aus diesem Grund müssen wir Versicherer das gesamte Bedingungswerk so formulieren, dass die Verträge auch neue Berufsbilder abdecken können, daneben auch neue Krankheitsbilder, die bei Abschluss eines Vertrages vielleicht noch gar nicht im Fokus stehen.
Wenn wir die Kriterien für einen Beruf schon bei Vertragsabschluss ganz klar – damit aber auch eng – festzurren würden, wäre das Leistungsspektrum ebenfalls deutlich eingeschränkt. Das wiederum würde im Gegenzug sicherlich ebenfalls zu Kritik führen. Man muss sich somit für einen Weg entscheiden, und wir sind davon überzeugt, dass unser Wege der für den Kunden bessere ist.
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