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Nachschlagewerk: Die wichtigsten BU- und Pflegebegriffe kurz erklärt © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 23.03.2015 um 11:31
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Unter biometrischen Risiken fasst die Versicherungswirtschaft Ereignisse zusammen, die grundlegende Veränderungen der biologisch bedingten Lebensverhältnisse betreffen, zum Beispiel Tod, (Teil-)Invalidität, Berufsunfähigkeit, bestimmte Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit. Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe.

Risiko BU: 1,7 Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine Erwerbsminderungsrente

BU-Versicherung: Die private BU-Versicherung, die für finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit (BU) sorgen soll, hat seit Anfang 2001 an Wichtigkeit gewonnen. Damals wurde die staatliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit stark eingeschränkt und für nach 1961 Geborene ganz gestrichen. Es gibt die BU-Versicherung als selbstständige Police (SBU) oder als Zusatzbaustein bei Lebens- und Rentenversicherungen (BUZ).

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EU-Versicherung: Die EU-Versicherung sichert gegen finanzielle Risiken aus Erwerbsunfähigkeit (EU) ab. Hierbei geht es nicht um die Ausübung eines bestimmten Berufs wie bei der BU-Versicherung, sondern um den Verlust der Arbeitskraft allgemein.

Erwerbsminderungsrente: Der 2001 eingeführte Nachfolger der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente für alle nach 1961 Geborenen wird von der gesetzlichen Rentenkasse gezahlt, wenn der Betroffene weniger als drei Stunden am Tag (berufsunabhängig) arbeiten kann. Die halbe Rente gibt es, wenn jemand weniger als sechs Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeitsfähig ist. Neben der Arbeitsunfähigkeit müssen weitere Anforderungen erfüllt sein. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt vom zuletzt gezahlten Bruttogehalt ab und davon, wie lange der Betroffene in die Versicherung eingezahlt hat. Zumeist beträgt die Rente nicht mehr als ein Drittel des letzten Bruttogehalts.

Risiko Pflege: 2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig

Pflegestufen: Viele Pflegeversicherungen machen den Leistungseintritt an der Pflegestufe des Versicherten fest. Die Zuordnung zu einer Pflegestufe muss vom Betroffenen bei der Pflegekasse beantragt werden und erfolgt über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Zurzeit gibt es die Pflegestufen I, II und III, seit Juli 2008 zusätzlich Pflegestufe 0 für Demenzkranke.

Activities of Daily Living (ADL): Bei einigen Pflegeversicherungen wird der Eintritt der Leistung nicht über die Pflegestufe, sondern über den Verlust von Tätigkeiten des täglichen Lebens festgelegt. Das ADL-Punktesystem umfasst in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter anderem: An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen.

Demenz: Oberbegriff für Krankheitsbilder, die mit einem Verlust der geistigen Funktionen wie Denken, Erinnern, Orientierung und Verknüpfen von Denkinhalten einhergehen und die dazu führen, dass alltägliche Aktivitäten nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Bekannteste und häufigste Form ist die Alzheimer-Demenz. Eine verbreitete Maßeinheit für Demenz ist die Reisberg-Skala (sieben Schweregrade).

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