- Von Redaktion
- 26.02.2020 um 09:26
Am 6. Februar 2020 durfte ich mit dem Ohr der Vermittlerin bei einem der „Klassentreffen der bAV-Akteure“, nämlich der Jahresauftaktveranstaltung der Pensions-Akademie dabei sein. „Es muss etwas passieren – zwischen den Generationen“, sagte Georg Thurnes, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) und (noch) Aon-Chefaktuar. „Wenn die junge Generation unsere Position einnimmt, werden die uns wohl kaum unser Geld verprassen lassen, während es für sie nicht mehr reicht.“ Der immer noch viel zu geringe Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – eines der Kernthemen für die Pensions-Akademie zum Jahresauftakt.
Betriebsrentner müssen ab 2020 weniger Krankenkassenbeiträge zahlen
Hemmschwellen der bAV-Verbreitung erkennen und abbauen, der anhaltende Niedrigzins, die schwierige Situation der Pensionskassen, Freibetrag statt Freigrenze und natürlich Nachhaltigkeit, der erste Deutsche ESG-Pension-Award – das waren die beherrschenden Themen.
Für uns Vermittler sehe ich drei Punkte im Fokus.
Den Verbreitungsgrad der bAV zu erhöhen – sonst droht das Obligatorium. Die „Kommission verlässlicher Generationenvertrag“ arbeitet an einem Standardprodukt als Obligatorium. Das Aus für Beratung? Das Aus für individuelle Vorsorgelösung? Das Aus für Experten der betrieblichen Altersversorgung? Dass ein Obligatorium wohl kaum zu umgehen sei, wurde an den kleinen runden Tischen in der Kaffeepause hinter kaum verborgener Hand gesprochen. Wann und in welcher Ausgestaltung sei eher die Frage. Wer also Freund einer zu ihm passenden Versorgung ist, wer selbst besparte Ansprüche nicht mit anderen teilen möchte, sollte schleunigst aktiv werden.
Der Niedrigzins, für die Pensionskassen (schon seit Jahren) ein Problem, könnte uns ein erfolgreiches Jahr bescheren. Weil wir am Ende des Garantiezeitalters stehen. Wer Garantien will, sollte sich sputen. Mit der geplanten Senkung des Höchstrechnungszinses auf 0,5 Prozent wird es mindestens knapp, bei 0,25 Prozent wohl unmöglich, eine 100-prozentige Bruttobeitragsgarantie auszusprechen. Des Deutschen Liebstes, die Garantie, steht auf der Kippe.
Freibetrag statt Freigrenze bei den Krankenkassenbeiträgen
Mit Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, hat die Pensions-Akademie eine weitere bAV-Expertin zu Wort kommen lassen. Sie sprach über die Erleichterung bei der Verbeitragung von Betriebsrenten. Für viele Betriebsrentner bedeutet der zum Januar 2020 neu eingeführte Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen weniger Abzüge bei ihrer Betriebsrente. Allerdings steckt hier die Tücke im Detail. Nicht nur weil die Umsetzung noch bis zum nächsten Jahr auf sich warten lässt (wir berichteten), sondern auch weil zwar für Pflichtversicherte der KV-Beitrag auf den Freibetrag entfällt, jedoch nicht der Pflegeversicherungsbeitrag. Überhaupt nichts haben freiwillig krankenversicherte Rentner vom Freibetrag: sie haben schlicht keinen.
Pflicht- oder freiwillig versichert und zum Beispiel Einkünfte unterschiedlicher Einkommensarten machen den Unterschied, welche Abgaben anfallen. Was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis komplex. Nicht leichtfertig beraten, das könnte teuer werden. Wenn wegen falscher Auskünfte nachher nämlich Schadensersatzansprüche zu begleichen sind.
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