- Von René Weihrauch
- 01.02.2023 um 14:07
Die Beiträge zur bKV übernimmt in der Regel das Unternehmen. Es gibt auch die Möglichkeit, den Beschäftigten lediglich den Zugang zur privaten Zusatzabsicherung zu ermöglichen. Die Beiträge zahlen sie dann selbst. Den stärksten Effekt auf die Attraktivität als Arbeitgeber hat aber die arbeitgeberfinanzierte bKV – wobei manche Fachleute allerdings raten, im Kundengespräch nicht ausschließlich auf das Argument des Employer Brandings zu setzen.
Andreas Trautner, bKV-Experte und Referent beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), hält es für sinnvoll, vor allem personalökonomische Aspekte anzusprechen: „Makler sollten unbedingt erklären, wie die bKV hilft, Fehlzeiten zu reduzieren, und welche wirtschaftlichen Vorteile sich daraus ergeben.“ Trautner macht dazu folgende Rechnung auf: „Für ein Unternehmen entstehen durch jeden Fehltag Kosten in Höhe von etwa 400 Euro. Sinken Fehlzeiten im Jahr nur um 1,5 Tage pro Mitarbeiter, macht das 600 Euro, also 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter. In den meisten Fällen sind Beiträge damit schon refinanziert.“
bKV auch steuerlich interessant
Hinzu kommt: Die bKV ist für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite auch steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Denn Beiträge bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlich gelten laut aktueller Rechtsprechung als Sachleistung. In diesem Freibetrag sind aber ebenfalls weitere Benefits wie Tank- oder Einkaufsgutscheine enthalten. An dieser Regelung gibt es harsche Kritik, etwa von bKV-Spezialist Senator h. c. Marco Scherbaum: „Bei der Wahl von Personalzusatzleistungen sollte aus steuerrechtlicher Betrachtung die bKV nicht im Konflikt mit anderen Sachbezugsleistungen stehen“, so der Geschäftsführer der Makler-Kanzlei „Health für All“. Er fordert von der Politik deshalb einen eigenen steuerrechtlichen Durchführungsweg für die arbeitgeberfinanzierte bKV.
Doch bei allen Stellschrauben, an denen im Einzelnen noch gedreht werden kann – was moderne Benefits angeht, steht die betriebliche Krankenversicherung zusammen mit der Altersvorsorge in der ersten Reihe des Interesses.
Wegen Inflation: Rentenlücke wird noch größer
Womit wir bei der bAV wären. Aktuell explodierende Inflationsraten liefern Maklerinnen und Maklern ein zündendes Argument für die betriebliche Altersversorgung. „Die Rentenlücke wird noch größer, Vorsorge noch notwendiger“, sagt bAV-Expertin Cordula Vis-Paulus. „Betriebliche Altersversorgung kann helfen, den Beschäftigten eines Unternehmens die Angst vor Altersarmut zu nehmen.“ Der Grund: Mit der bAV bauen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über den Arbeitgeber und mit staatlicher Unterstützung eine wichtige Zusatzabsicherung zur gesetzlichen Rente auf.
Das funktioniert so: Beschäftigte haben einen rechtlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Bruttogehalts beispielsweise in eine Rentenversicherung zu stecken. Man spricht hier von Entgeltumwandlung. Da sich durch die Umwandlung das Bruttogehalt reduziert, fallen weniger Steuern und Sozialabgaben an – auf diese Weise übernimmt der Staat einen Teil des Beitrags. Wenn im Alter die Auszahlungsphase beginnt, werden auf die Zahlungen zwar Steuern und Sozialabgaben erhoben, was aber kein wirklicher Nachteil ist, so Cordula Vis-Paulus: „Gerade diese nachgelagerte Besteuerung ermöglicht es ja, ausreichend hohe Einzahlungen zustande zu bringen. Die minimal geringere gesetzliche Rente ist nichts im Vergleich gegen die zusätzlichen Einnahmen aus der bAV.“
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