- Von René Weihrauch
- 01.02.2023 um 14:07
Die bAV hat für Arbeitnehmer aber noch einen anderen Vorteil: Unternehmen müssen die Beiträge mit mindestens 15 Prozent bezuschussen. Viele Arbeitgeber bieten zudem freiwillig höhere Zuschüsse an oder übernehmen die Beiträge sogar komplett. Warum? „Mit einem guten bAV-Angebot verschaffen sich Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte einen Vorteil, der im Zweifel den Ausschlag geben kann, für welchen Arbeitgeber sich der Betreffende entscheidet“, sagt Cordula Vis-Paulus, die mit ihrer „Agentur 5.3“ selbst Makler zu bAV-Themen berät.
Dabei spiele die Ausgestaltung der bAV eine entscheidende Rolle: „Je höher der Arbeitgeberzuschuss, umso stärker wirkt die bAV als Recruiting- und Mitarbeiterbindungsinstrument.“ Tipp der Fachfrau: „Machen Sie in der Beratung neben dem Recruiting-Argument unbedingt auch die wirtschaftliche Rechnung auf! Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung ist die Einzahlung in die bAV für den Arbeitgeber sozialversicherungsfrei. Eine Gehaltserhöhung von beispielsweise 100 Euro kostet ihn unterm Strich rund 125 Euro, und beim Arbeitnehmer kommen vielleicht 60 Euro netto an. Dieselben 100 Euro in die bAV gesteckt, kosten das Unternehmen tatsächlich auch nur 100 Euro. Als Betriebsausgaben geltend gemacht, reduziert sich der tatsächliche Aufwand – analog dem Steuersatz – für viele Unternehmen auf rund 70 Euro.
bAV braucht Detailwissen
BAV ist dabei keine einfache Materie. Die erfolgreiche Vermittlung verlangt Maklern einiges an Detailwissen ab. So gibt es fünf Durchführungswege zur bAV, von denen für die meisten Makler in der Praxis nur drei interessant sind: die bAV als Direktversicherung, der Weg über eine Unterstützungskasse oder als Pensionszusage. „Für kleine und mittlere Unternehmen hat sich die Direktversicherung als Durchführungsweg bewährt. Die meisten KMU wählen diese Variante“, erklärt Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Der Vorteil: Als Direktversicherung lässt sich die bAV mit wenig administrativem Aufwand einfach im Unternehmen umsetzen. Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung für die Beschäftigten ab, die als versicherte Personen bezugsberechtigt sind. Bei einer Entgeltumwandlung kommt noch der Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent oben drauf.
Bei dem Weg über eine Unterstützungskasse wird dagegen eine selbstständige Versorgungseinrichtung quasi „zwischengeschaltet“. Der Vorteil für den Arbeitgeber: Er kann mehr Betriebsrente steuer- und sozialversicherungsfrei anbieten. Gleichzeitig ist die Leistung durch die Rückdeckungsversicherung voll ausfinanziert und erscheint nicht in der Bilanz. „Dieser Durchführungsweg eignet sich zum einen für Unternehmen, die Führungskräften und Geschäftsführern eine leistungsfähige bAV bieten wollen oder eine zusätzliche arbeitgeberfinanzierte Versorgung als Benefit für alle. Denn das wird im Kampf um Arbeitskräfte immer wichtiger“, sagt Henriette Meissner.
bAV ist Megathema für Firmen
Über eine Rückdeckungsversicherung kann schließlich auch die bAV auf dem Wege einer Pensionszusage finanziert werden. Wird die Leistung der Rückdeckungsversicherung zugesagt, entstehen keine zusätzlichen Risiken in der Bilanz. Damit ist auch eine rückgedeckte Pensionszusage gut handhabbar für Firmen und erlaubt zum Beispiel das Einbringen von Tantiemen und Sonderzahlungen.
Fazit: Makler, die ins bAV-Geschäft einsteigen wollen, sollten sich gut darauf vorbereiten. Für Unternehmen, die im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter stehen, ist die bAV jedenfalls ein Megathema.
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