Thomas Schiller: Steuerberater und Partner des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung. © IVFP
  • Von Oliver Lepold
  • 26.04.2018 um 20:20
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Thomas Schiller, Steuerberater und Partner des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), beurteilt die Wirkung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) und benennt Chancen und Schwächen.

Pfefferminzia: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, sieht über das Sozialpartnermodell im Rahmen von Tarifverträgen die Möglichkeit vor, reine Beitragszusagen zu erteilen. Warum reagiert der Markt zögerlich?

Thomas Schiller: In Deutschland ist die Aktionärsquote im europäischen Vergleich sehr gering. Die deutschen Sparer sind tendenziell als sicherheitsorientiert zu bezeichnen und wünschen sich in ihren Sparplänen verbindliche Zusagen, sodass eine konkrete langfristige Planung möglich ist. Der Gesetzgeber wollte durch das BRSG und die damit verbundene Möglichkeit der Enthaftung für die Arbeitgeber die Möglichkeit schaffen, in einer seit einigen Jahren vorherrschenden Niedrigzinsphase kapitalmarktorientiertere Investitionsmöglichkeiten aufseiten der Versicherer zu ermöglichen, sodass höhere Renditen erwirtschaftet werden können. Bisher ist es den Gewerkschaften allerdings nicht flächendeckend gelungen, das Modell ihren Mitgliedern schmackhaft zu machen, denn im Vergleich zur bisherigen bAV-Welt sind im Sozialpartnermodell auch Rentenkürzungen möglich. Zudem ist die bisherige Fördersystematik durch das BRSG für eine Vielzahl von Arbeitnehmern attraktiver geworden.

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Warum ist das ein Hemmschuh?

Schiller: Viele Unternehmen haben bereits eine bAV implementiert. Für diese wäre es mehr Verwaltungsaufwand, nun auch noch ein Sozialpartnermodell einzuführen. Zusätzlich wird vonseiten der Arbeitgeber kein großer Handlungsbedarf gesehen. Zum einen ist auch in der jetzigen bAV-Welt das Thema Arbeitgeberhaftung bereits sehr gut lösbar, und zum anderen gilt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nicht nur – wie ursprünglich geplant – in der neuen bAV-Welt, sondern auch in der alten.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Arbeitgeber und Gewerkschaften beim Sozialpartnermodell und werden sich dadurch die Durchdringungsquoten der bAV insgesamt erhöhen?

Schiller: Durch das Sozialpartnermodell ist zukünftig ein rechtssicheres Opting-out möglich. Der Großteil der kleinen und mittelständischen Unternehmen ist in Deutschland tarifvertraglich nicht gebunden. Gerade bei diesen Unternehmen, bei denen die Durchdringungsquote im Vergleich zu Konzernen ohnehin deutlich geringer ausfällt, wird das Sozialpartnermodell daher in den meisten Fällen nicht zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund gehe ich nicht von einer nachhaltigen Erhöhung der Durchdringungsquote der bAV durch das Sozialpartnermodell aus.

Welche steuer- und sozialversicherungsrechtlich geförderten und ergänzenden Maßnahmen können Arbeitnehmer neben der bAV nutzen?

Schiller: Durch das BRSG wird für viele Arbeitnehmer das Thema „bAV-Riester“ in Zukunft eine sehr lukrative Form der Altersversorgung darstellen, da die doppelte Sozialversicherungsverbeitragung nun der Vergangenheit angehört. Vor allem kinderreiche Familien, Geringverdiener und Arbeitnehmer, die über den Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Rentenversicherung verdienen, werden profitieren. Man darf daher erwarten, dass Riester hier noch einmal ein Revival erleben wird. Über den Betrieb haben die Arbeitnehmer – im Vergleich zu einem „privaten“ Riestervertrag – auch noch die Möglichkeit, entsprechende Rabattierungen zu erhalten.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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