Cordula Vis-Paulus ist Expertin für die private und betriebliche Altersversorgung. © privat
  • Von Redaktion
  • 08.06.2020 um 15:45
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:30 Min

Menschen, die auf Kurzarbeit sind, hinterfragen in der Regel alle ihre Ausgaben. Dazu gehören auch die Sparraten für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Wer diese einstellt, wird im Rentenalter doppelt bestraft, schreibt bAV-Expertin Cordula Vis-Paulus in ihrer Kolumne.

Seit Mitte März sind wir vom trubeligen Treiben in die Komplettstarre, vom Großraumbüro ins heimische Büro und manche auch gesundheitlich ganz aus der Kurve geflogen. Ich wusste manchmal selbst nicht, ob man im Lockdown überhaupt unbeeindruckt über Themen wie Rente reden durfte. Während die einen Existenzangst wegen plötzlich wegfallender Einkommen hatten, wurden Helden geboren, wo wir sie vorher nie verortet hätten. An der Supermarktkasse zum Beispiel.

Mich hat es mit meinen Messebauern und Gastronomen auch erwischt, denn die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird bei Kurzarbeit natürlich hinterfragt. Viele meiner Kunden waren tapfer und haben bei teilweiser Kurzarbeit trotzdem fleißig weiter für später gespart. Bei 100 Prozent Kurzarbeit ist das aber für fast niemanden mehr möglich. Und das rächt sich später mehrfach: (noch) weniger Entgeltpunkte in der Deutschen Rentenversicherung, Beitragspausen in der bAV zuzüglich der dadurch nicht entstehenden Wertzuwächse – durch die Corona-Krise entsteht die bereits geschlossen geglaubte Rentenlücke neu. Der Test, mit weniger Geld auszukommen, wurde nicht bestanden (Notgroschen: Fehlanzeige!). Später wird es noch sehr viel schlimmer kommen, denn die Rente wird noch viel winziger sein als das Kurzarbeitergeld.

Was war noch los? Der Ökonom, Bert Rürup, sagte auf einem Symposium des Wissenschaftlichen Beirats und des Ausschusses Alterssicherung der Gesellschaft für Versicherungswirtschaft und -gestaltung jüngst den Satz: „Sichere Renten gibt es nicht“. Endlich ist es mal raus. Hinterher schob er den Satz: „Wir müssen den Mut zu einer obligatorischen bAV-Lösung aufbringen – ohne dass sich dabei vorhandene Vorsorgesysteme kannibalisieren“. Das gefällt mir außerordentlich gut. Ob den durch Kontaktverbot & Co. in ihren Grundrechten beschränkten Bürgern, eine neue Zwangsmaßnahme (wie auch immer sie gestaltet sein würde) gefällt, wird sich zeigen.

Professor Hein-Dietrich Steinmeyer von der Uni Münster teilte auf besagtem Symposium Folgendes mit: Nur 60 Prozent der Erwerbstätigen setzen auf die bAV. Was für uns Altersvorsorge-Experten eine gute Nachricht ist! Für uns ist von Kurzarbeit keine Spur. Es gibt genug zu tun. Packen wir‘s an!

Über die Autorin

Cordula Vis-Paulus ist gelernte Bankkauffrau, passionierte Geigerin, Expertin für private und betriebliche Altersversorgung, registrierte Finanzanlagenvermittlerin. Die Presse sieht in ihr die „bAV-Flüsterin“. Die Deutsche Wirtschaft (DDW) verlieh ihr 2019 den Wirtschaftspreis des Mittelstandes als „Innovator des Jahres 2019“ und ermittelte Cordula Vis-Paulus als Gewinnerin des „Social-Media-Awards“.

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