- Von Redaktion
- 16.06.2020 um 11:57
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die finanziellen Folgen des Einkommensverlustes ab, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen für sechs Monate nur noch zur Hälfte meinen Beruf ausüben kann. Als Hausfrau oder Hausmann habe ich keinen Chef, bekomme kein Geld oder zahle Steuern. Es deckt sich also nicht unbedingt mit dem, was landläufig als Beruf bezeichnet wird.
Es steht außerfrage, dass Hausmänner und -frauen die wahrscheinlich wichtigste Aufgabe überhaupt erfüllen und dafür viel zu wenig Respekt bekommen. Aber unter einem Beruf stellen wir uns trotzdem erstmal was vor, wofür wir bezahlt werden und für gewöhnlich das Haus verlassen. Durch das Corona-Virus verschwimmen jetzt die Grenzen etwas, weshalb ich mir mal ein paar Gedanken dazu gemacht habe, wie Hausfrauen und Hausmänner in der BU-Versicherung zu versichern sind.
Die 5 wichtigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
„Wir müssen die Berufsunfähigkeit ganz neu denken“
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich nicht der Beruf, das Berufsbild oder die Stellenbeschreibung versichert, sondern die tatsächlich im Arbeitsalltag ausgeübten Tätigkeiten. Also könnte ich als Hausmann/Hausfrau dem Versicherer erklären, wie groß mein Haus und mein Garten ist, was ich so jeden Tag mache und dann kann der Versicherer mein Risiko einschätzen. Viele Versicherer haben auch kein Problem damit, einer Hausfrau oder einem Hausmann eine BU-Absicherung anzubieten.
Die Prämien sind recht hoch, weil die Tätigkeiten eines Hausmannes oder einer Hausfrau eher körperlich geprägt sind, und die Erziehung eines Teenagers sicherlich auch psychisch herausfordernd ist. Was passiert aber, wenn ich während der Vertragslaufzeit einen anderen Beruf ergreife und später wieder Hausfrau/Hausmann werde?
Es wird kompliziert.
In den Bedingungen steht, dass auch nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Berufsleben mein zuletzt ausgeübter Beruf geprüft wird. Und aus dem Berufsleben scheide ich nicht aus, wenn ich arbeitssuchend bin. Ich scheide nur aus, wenn ich eine Rente wegen Alters oder Erwerbsminderung beziehe oder mich willentlich dazu entschließe, nie mehr eine Arbeit zu suchen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt, dass der Hausmann/die Hausfrau nur dann als Beruf in der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt, wenn ich mich willentlich dazu entscheide. Der versicherte Beruf ist immer der, den ich willentlich und auf Dauer ausübe. Auf Dauer ist dabei nicht so genau definiert.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren