- Von Redaktion
- 16.06.2020 um 11:57
Was wird im Leistungsfall geprüft?
Jetzt ist eben die Frage, ob ich Hausmann/Hausfrau sein kann und auch darauf im Leistungsfall geprüft werde oder ob der Versicherer den letzten Beruf, mit dem ich Geld verdient habe, prüfen darf – weil es eben so in den Bedingungen steht. Denn unabhängig davon, ob Hausmann/Hausfrau ein Beruf im Sinne der BU-Versicherung ist, bin ich als Hausmann/Hausfrau aus dem Berufsleben ausgeschieden. Ich beziehe kein Arbeitslosengeld oder ähnliches.
Allerdings scheint es nicht fair, wenn die Hausfrau oder der Hausmann bei Vertragsschluss wie jeder andere Beruf behandelt wird, dann aber im Leistungsfall unter Umständen nicht berücksichtigt wird, wenn ich zwischendurch einer anderen Tätigkeit nachgegangen bin.
Problemfall: Kurzarbeit
Noch problematischer wird es bei Kurzarbeit. Hier kommt es darauf an, ob ich freiwillig und auf Dauer die Gehaltseinbuße hinnehme. Ansonsten müsste mein Beruf UND meine Tätigkeit als Hausmann/Hausfrau geprüft werden.
Unterm Strich ist eine Absicherung der Hausfrau oder des Hausmannes gegen BU dem Grunde nach sinnvoll, da ja der Ausfall der Arbeitskraft kompensiert werden muss, was wiederum zu finanziellen Einbußen führt. Allerdings müsste entweder vom BGH oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eindeutiger geklärt werden, wie und unter welchen Umständen die Hausfrauen- und Hausmanntätigkeit im Leistungsfall geprüft wird.
Eine interessante Frage wäre dabei, ob die Tätigkeiten eines Singles schon darunterfallen oder ob ich das erst „beruflich“ mache, wenn ich den Haushalt auch für Partner und/oder Kinder führe. Da müsste man mal ausführlich drüber nachdenken.
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