- Von Hubert Gierhartz
- 05.02.2018 um 10:46
Oder es haben Reha- oder Kuraufenthalte stattgefunden. Die alleinerziehende Mutter hat eine Mutter-Kind-Kur in Anspruch genommen. Sie misst dieser Frage – fanden Krankenhaus- oder Kuraufenthalte statt – keiner Bedeutung bei, und beantwortet die Frage mit „Nein“. In der Krankenakte, der Arzt muss diese Maßnahme begründen, steht physische und psychische Überlastung, und schon haben wir das Dilemma.
Jeder Patient muss ohne Einschränkung Einsicht in seiner Patientenakte erhalten. Nur das bietet Rechtssicherheit. Im digitalen Zeitalter dürfte das kein Problem sein. Ein Knopfdruck der Sprechstundengehilfin und ein Ergebnis liegt innerhalb kürzester Zeit vor.
Job für Verbraucherschützer
Es wäre nur zu klären, wer die Kosten trägt. Das funktioniert in anderen Bereichen ohne Wenn und Aber. Nur bei dem Thema Gesundheit ist das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich. Dabei ist das nicht nur für den Abschluss einer Versicherung notwendig, sondern auch bei akut auftretenden Erkrankungen könnten hier lebensrettende Informationen schnell abgerufen werden, wenn der Patient nicht selber in der Lage ist, über Vorerkrankungen zu berichten.
Liebe Verbraucherschützer, warum verlangt ihr nicht, dass hier mal im Sinne der Verbraucher gehandelt wird. Die Ausreden der Kassen, sind doch hier mehr als hinreichend bekannt. Nur die Privilegierten, nämlich die PKV-Versicherten, sind in der Lage, über Ihren Gesundheitszustand präzise Auskunft zu erteilen – weil sie für jede Behandlung eine Rechnung erhalten. Damit ist auch die notwendige Rechtssicherheit gegeben.
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